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Jugendstrafe ohne Bewährung wegen Computerbetrug

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Das Amtsgericht München (Jugendschöffengericht) hat mit einem Urteil vom 05.02.2018, Aktenzeichen 1015 Ls 455 Js 167072/16 jug, einen 21-jährigen Angeklagten aus München u. a. wegen Computerbetruges und Betruges zu einer Jugendfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt.

Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte mehrfach unter Verwendung fremder Kontodaten Reisen für sich und auch teilweise für ein bis zwei Begleiter gebucht. Die betrügerischen Buchungen wurden von den Kontoinhabern storniert, der Schaden in Höhe von über 10.000 Euro blieb bei den Reiseunternehmen.

In Kenntnis der deshalb auf Juli 2017 terminierten Hauptverhandlung gab der Angeklagte sich in der Folgezeit gegenüber einem Bekannten als erfolgreicher Absolvent einer Designerschule aus, auf seinem New Yorker Bankkonto liege ein Millionenguthaben. Im Vertrauen auf sofortige Rückzahlung liehen sie ihm daraufhin im Mai und Juni 2017 2000, 4000 und 1400 €, die der Angeklagte aber dafür verwendete mit seiner damaligen Freundin nach Paris zu reisen, auch um sich so der Strafverfolgung zu entziehen.

Im Rahmen der Hauptverhandlung legte der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befand, ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich bei dem Geschädigten.

Das Gericht verhängte vorliegend eine Jugendstrafe ohne Bewährung, da eine positive Sozialprognose nach Ansicht der zuständigen Richterin nicht gegeben sei. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben Berufung eingelegt.


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