Gericht zwingt Opel zum Diesel-Rückruf – Hintergründe, Modelle & Rechte vom Anwalt erklärt

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Opel wird vom Oberverwaltungsgericht zum Dieselrückruf gezwungen

Wir haben bereits darüber berichtet, dass Opel wegen der Installierung von illegalen Abschaltvorrichtungen in seinen Modellen Cascada, Insignia und Zafira vom Kraftfahrtbundesamt zu einem Rückruf verpflichtet wurde. 

Hiergegen hat sich Opel gewehrt und nunmehr auch in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein verloren. 

Opel wird damit ebenfalls zu einem Hauptakteur des Dieselskandals, genauso wie die Hersteller Volkswagen und Mercedes. Damit steht fest, dass auch in bestimmten Opel Fahrzeugen eine unzulässige Abschaltvorrichtung verbaut wurde, um Abgaswerte zu manipulieren. 

Die betroffenen Opel-Fahrer werden nunmehr zeitnah vom Hersteller angeschrieben, mit der Bitte am Dieselrückruf des Kraftfahrtbundesamtes teilzunehmen. 

Opel möchte die Betroffenen dazu motivieren, in dem eine kostenfreie Inspektion und eine fünfzehnjährige Garantie auf bestimmte Verschleißteile angeboten wird. 

Handlungsempfehlung

Wir raten aus Erfahrung zunächst davon ab, an diesen Dieselsoftware-Update teilzunehmen. Dies deshalb, weil Volkswagenbesitzer nach einem solchen Dieselsoftware-Update über Folgeschäden klagten, zum Beispiel in Form von erheblichen Leistungsverlusten und einem Mehrverbrauch. 

Vielmehr haben nunmehr Opel-Fahrer die gleichen Rechte, wie VW-Betroffene im VW-Abgasskandal. Sollten Sie ein Rückruf Schreiben erhalten, ist dies bereits der Beweis für die Abgasmanipulation.

Welche Rechte haben betroffene Opel Eigentümer?

  • Sofern Sie vom Opel-Dieselskandal betroffen sind, haben Sie gute Erfolgsaussichten, um Ihr neues oder gebrauchtes Opel-Fahrzeug an den Hersteller gegen Erstattung des damals gezahlten Kaufpreises zurückzugeben. Im VW-Dieselskandal haben tausende Urteile diese Option bereits rechtskräftig bestätigt. Ein Vertragsverhältnis zum Hersteller ist hierfür nicht erforderlich.
  • Alternativ können Sie Ihren Opel behalten und Schadensersatz für den Wertverlust verlangen, der Ihnen aus der Abgasmanipulation entstehen wird, weil diese Fahrzeuge zukünftig nicht mehr marktgerechte Preise erreichen können. Aus Erfahrung wissen wir, dass ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 30 % des Kaufpreises durchaus realistisch ist.
  • Sofern der Kauf des Fahrzeuges noch keine 2 Jahre zurückliegt und es sich um einen Neuwagen handelte, können Sie sogar den Händler auf eine Neulieferung eines neuen Modells in Anspruch nehmen. Dies hat vor wenigen Monaten der Bundesgerichtshof im VW Abgasskandal entschieden.

Sprechen Sie uns gerne kostenfrei und unverbindlich darauf an. Wir sind einer der führenden Anwaltskanzleien im Rhein- und Ruhrgebiet zum Thema Dieselskandal. 



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