German Pellets GmbH: Erster offizieller Insolvenzbericht des AG Schwerin

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Am 5. Oktober 2016 veröffentlichte das Amtsgericht Schwerin einen offiziellen Insolvenzbericht zur German Pellets GmbH. Kurz nach dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, zeigte die zuständige Insolvenzverwalterin Masseunzulänglichkeit an. Auch im Juli dieses Jahres erhärtete sich der Verdacht, dass die Insolvenzmasse sehr gering ausfallen könnte. Nach Angaben der Insolvenzverwaltung sollen sich die Forderungen auf rund 427 Mio. Euro belaufen; davon sind etwa 250 Mio. Euro Forderungen der Anleihegläubiger. Die Insolvenzmasse hingegen soll sich bislang lediglich auf 10 Mio. Euro belaufen. Der Betrag der Insolvenzmasse kann sich jedoch noch reduzieren, da u.a. weitere Verfahrenskosten hinzukommen könnten. Die Insolvenzquote könnte nach derzeitigem Stand bei etwa 2,3 Prozent liegen. Die betroffenen Anleger könnten somit hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden.

17.000 Anleger haben rund 250 Mio. Euro in drei Anleihen des insolventen Brennstoffherstellers investiert (WKN: A1H3J6; WKN: A1TNAP; WKN: A13R5N). Zudem gab das Unternehmen German Pellets einen Genussschein im Gesamtnennbetrag von 15 Mio. Euro mit einem ergebnisabhängigen Zins von acht Prozent (WKN: A141BE) aus. Den Inhabern der Genussscheine könnte der Totalverlust drohen.

Die WirtschaftsWoche schreibt, dass die Insolvenzverwalterin, Frau Bettina Schmudde, der Meinung sei, die Zahlungsunfähigkeit und somit der Insolvenztatbestand habe bereits seit Mitte 2015 vorgelegen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt daher auch weiterhin gegen den Gründer und Geschäftsführer Peter Leibold wegen Insolvenzverschleppung. Denn sobald ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss der Insolvenzantrag binnen drei Wochen gestellt werden. Bei bewusster Unterlassung liegt ein Straftatbestand vor.

Handlungsmöglichkeiten der Anleger

Betroffene könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Insbesondere den betroffenen Genussrechteinhabern könnte der Totalverlust drohen. Im Insolvenzverfahren werden die Genussrechteinhaber nachrangig behandelt. Anleger sollten frühzeitig reagieren und einen Anwalt hinzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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