Geschlossene Beteiligungen – bei zahlreichen Fonds droht in 2016 die Verjährung

  • 2 Minuten Lesezeit

Im großen Stil wurden in den Jahren 2006 bis zur Finanzkrise im Herbst 2008 geschlossene Beteiligungen, insbesondere auch Schiffsfonds, vertrieben. Im Jahr 2006 betrug das Fondsvolumen ca. 5,6 Mrd. Euro, wobei ca. 2,6 Mrd. Euro als Eigenkapital bei den Anlegern eingeworben wurden. Im Jahr 2006 waren insgesamt 672 Verkaufsprospekte bei der BaFin eingereicht worden, davon entfielen ca. 30 % auf Schiffsfonds. Der Marktanteil der fünf größten Emissionshäuser (MPC Capital, HCI Capital, Dr. Peters, Lloyd Fonds und König & Cie.) belief sich dabei auf ca. 56 % des platzierten Eigenkapitals.

Wie wir aus unzähligen Gesprächen mit betroffenen Anlegern wissen, sind diese häufig nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Beteiligung aufgeklärt worden. Dies betraf insbesondere das Totalverlustrisiko, die Währungsrisiken, Haftungsrisiken nach § 172 Abs. 4 HGB oder die mangelnde Fungibilität der Beteiligung, um nur einige zu nennen. Wurde die Beteiligung über ein Kreditinstitut (häufig Postbank, Commerzbank oder Deutsche Bank) vertrieben, mangelte es in den meisten Fällen auch an der notwendigen Aufklärung über die der Bank zugeflossenen Rückvergütungen („Kick-Backs“). Häufig bestehen daher Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Aufklärungs- oder Beratungspflichten. Die KKWV-Anwaltskanzlei konnte in den vergangenen Jahren für zahlreiche Mandanten solche Ansprüche, außergerichtlich und gerichtlich, realisieren.

Zu beachten ist, dass für im Jahr 2006 gezeichnete Beteiligungen die Verjährungsfrist für die Geltendmachung solcher Ansprüche im Laufe des Jahres 2016 endgültig abläuft. Es ist nämlich die absolute Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB von 10 Jahren zu beachten. Diese endet jeweils tagesgenau, d.h. es kommt entscheidend darauf an, wann die Beitrittserklärung unterzeichnet bzw. von der Gesellschaft angenommen worden ist. Erfolgte die Unterzeichnung z. B. am 22.10.2006, endet die Verjährung am 22.10.2016. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen entsprechende verjährungshemmende Maßnahmen (Mahnbescheid, Klage) eingeleitet worden sein.

Betroffen hiervon sind fast 50 Fonds der großen Emissionshäuser MPC Capital, HCI Capital, Dr. Peters, Lloyd Fonds und König & Cie., aber auch Fonds der Anbieter BVT, CFB, Ideenkapital und KGAL.

Insoweit besteht bei Fonds, die in 2006 gezeichnet wurden, dringender Handlungsbedarf für die Anleger. Wir raten daher, Ihre Beteiligung von einer spezialisierten Anwaltskanzlei im Hinblick auf mögliche Schadensersatzansprüche und eine möglichen Verjährung prüfen zu lassen.

Die KKWV-Anwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich geschlossene Beteiligungen, insbesondere Schiffsfonds, und steht für eine Prüfung Ihres Falls gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Erfahrung auf diesem Gebiet. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki zur Verfügung.

Kurzprofil

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Rainer Kositzki

Beiträge zum Thema