Geschwindigkeitsmessung bei Traffipax Traffistar S 350 – Fehlen des Schlosssymbols

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Betroffene eines Bußgeldbescheids wegen Überschreitens der Geschwindigkeit können – abhängig von der Messeinrichtung, häufig sog. „Blitzer“ genannt – verschiedene technische Voraussetzungen geprüft werden. Bei dem System Traffipax Traffistar S 350 fehlt bisweilen das sog. Schlosssymbol. 

Dieses befindet sich nach den Erfahrungen des Verfassers, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht nicht bereits auf der mittels der Auswertesoftware visualisierten Originalbilddatei, sondern ist gesondert anzufordern.

Das Oberlandesgericht Köln – Az: 1 RBs 416/18 – hat sich am 10.04.2019 mit dieser Frage auseinandergesetzt.

„Der standardisierte Ablauf bezieht sich – wie auch bei anderen Messsystemen – nicht nur auf den eigentlichen Messvorgang, sondern auch auf die die Auswertung der Messdaten. 

Erfasst wird auch der Ausdruck der zu den Akten zu nehmenden Beweisfotos, sofern sichergestellt ist, dass die Bedienungsanleitung des Herstellers durchgehend beachtet und die zur Auswertung genutzte Software entweder zertifiziert ist, jedenfalls aber bestimmten Anforderungen des Herstellers an die Funktionalität genügt. 

Das regelmäßige Fehlen des sog. Schlosssymbols auf dem ausgedruckten und bei den Akten befindlichen Messfoto begründet in diesem Zusammenhang keine Zweifel am Messergebnis, sofern im Einzelfall keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Authentizität und Integrität der Messdaten gefährdet ist.“

Der Senat hatte vorab zu der Frage der Bedeutung und Erforderlichkeit des Schlosssymbols dienstliche Stellungnahmen der Physikalisch-technischen Bundeanstalt Braunschweig (PTB) vom 17. Januar und 5. März 2019 eingeholt.

Allein aus dem Fehlen des Schlosssymbols ergibt sich kein weiterer Aufklärungsbedarf (so auch: OLG Bamberg, Beschl. v. 17.01.2017 – 3 Ss OWi 1630/16 – = NStZ-RR 2017, 93).

Der Verfasser ist seit 18 Jahren im Verkehrsrecht spezialisiert und führt im Jahr bis zu 150 Verteidigungen in Ordnungswidrigkeitsverfahren in Bayern und Baden-Württemberg, fast ausschließlich persönlich vor den Amtsgerichten, durch. Er empfiehlt insbesondere, dass Betroffene sich einen Verteidiger suchen sollten, der die Gepflogenheiten und Gerichte vor Ort kennt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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