Geschwindigkeitsmessungen: Warum der Einblick in die Rohmessdaten so wichtig ist

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Die Hersteller von Blitzern haben in den letzten Jahren bekanntlich aufgerüstet. Geschwindigkeitsmessungen sind längst im digitalen Zeitalter angekommen. Während früher der Nassfilm das originäre Beweismittel war, sind es heute zumeist die Rohmessdaten.

Die Aufzeichnung dieser Daten ist das, was dem zum Tatzeitpunkt abgelaufenen Geschehensablauf am nächsten kommt. Jedes Filtern, Kürzen, Verrechnen, Wegschneiden oder sonstiges Verändern dieser Daten stellt eine andere Interpretation des aufgezeichneten Abbildes der Realität dar.

Um die Verlässlichkeit des Messergebnisses unabhängig durch einen Sachverständig überprüfen zu können, benötigt der Betroffene deshalb die Rohmessdaten. Nur wenn der Sachverständige die gleichen „Ausgangsdaten“ zur Verfügung hat, wie das Messgerät, kann er durch eine eigene Berechnung eine Überprüfung des vom Messgerät ermittelten Messwerts vornehmen.

Wenn es vorkommt, dass ein Messgerätehersteller die Rohmessdaten nicht abspeichert oder nach der Erfassung des Geschwindigkeitsmesswerts wieder löscht, stellt sich sogar die Frage nach dem Tatbestand der Vernichtung oder Unterdrückung von Beweismitteln.

Deshalb hat auch der 3. Arbeitskreis auf dem 54. Verkehrsgerichtstag in Goßlar 2016 den Gesetzgeber aufgefordert, sicherzustellen, dass alle für die Überprüfung des Messergebnisses erforderlichen Daten gespeichert und dem Betroffenen auf Antrag im Einzelfall zur Verfügung gestellt werden.

Damit ist es aber nicht getan. Dem Sachverständigen muss seitens des Messgeräteherstellers auch der Verschlüsselungsalgorithmus zur Verfügung gestellt werden, damit er die Daten selbst entschlüsseln kann und nicht etwa auf die Nutzung der – vom Hersteller angebotenen – Portale angewiesen ist. Es muss gewährleistet sein, dass die Rohmessdaten – d.h. sämtliche, von den Sensoren des Messgeräts im Moment der Messung erfassten Daten – dem Sachverständigen in originärer Form zur Verfügung stehen.


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