Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich

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Die Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von gehäuften Steuerstraftaten im Bankenbereich vorgelegt. Mit dem Entwurf soll es zur Erweiterung des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie zur Stärkung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommen.

Konkret sollen in § 35 II Nr. 7 die Installation eines Risikomanagements zur Verhinderung steuerstrafrechtlicher Handlungen, in Nr. 8 Auskunfts- und Mitteilungspflichten sowie in § 36 IV die Schließung des verantwortlichen Teilinstituts oder die Abberufung verantwortlicher Mitarbeiter eingefügt werden.

Grund für den genannten Gesetzesentwurf sollen die in Banken angebotenen „Steuersparmodelle", die über das erlaubte Maß hinausgehen, und die Unterstützung von Kunden bei solchen Sparmodellen sein. In vielen Fällen wird somit der Tatbestand der Anstiftung bzw. Beihilfe zu Steuerstraftaten gem. § 370 AO sowie §§ 26, 27 StGB durch die einzelnen Mitarbeiter erfüllt.

Den besagten Bundesländern genügt es nicht, nur einzelne Mitarbeiter zur Verantwortung zu ziehen. Vielmehr sollen Maßnahmen gegen die dahinterstehenden Institute bemüht werden. Gegenwärtig kann einem Geldinstitut die Erlaubnis entzogen werden, wenn dem Geschäftsleiter Steuervergehen nachgewiesen werden können. Wurden einem Geschäftsführer Steuervergehen nachgewiesen, sind die Institute in der Lage nachteilige Konsequenzen zu umgehen, indem sie ihren Geschäftsführer gem. § 36 I KWG entlassen. Steuervergehen einzelner Mitarbeiter hingegen stellen separate, einzelne Schuldvorwürfe dar - worauf die Entwurfsverfasser hinweisen. Ob der Gesetzesentwurf durchgesetzt wird, ist bislang noch unklar.


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