Gesetzesentwurf zur Vermeidung von Bagatellkündigungen

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Die Voraussetzungen für Kündigungen wegen Bagatelldelikten sollen gesetzlich verengt werden. Das fordert die SPD-Fraktion in einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/648), in dem sie den Kündigungsschutz in diesen Fällen ausweiten will.

Bei Bagatelldelikten von Arbeitnehmern herrscht derzeit rechtlich das «Null-Toleranz-Prinzip». Bereits der Verzehr auch nur eines Brötchens des Arbeitgebers könne den Arbeitsplatz kosten.

Kündigungen aufgrund von Eigentums- und Vermögensdelikten des Arbeitnehmers, die sich auf geringwertige Gegenstände beziehen, sollen danach ohne vorherige Abmahnung nicht möglich sein. Ebenso ausgeschlossen sollen Kündigungen aufgrund des Verdachts einer Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer werden.


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