Gesetzesentwurf zur Überwachung von Angestellten geplant

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Eine Überwachungskamera hat die Angestellten im Blick.

Die Regierung hat kürzlich neue Richtlinien für die Überwachung von Beschäftigten vorgestellt. Die Maßnahmen umfassen unter anderem:

  • Videoüberwachung
  • Ortungstechnologie
  • Überprüfung der Fragen im Bewerbungsprozess

Der Fokus liegt darauf, die Überwachung von Angestellten sowie die Verarbeitung derer persönlicher Daten besser zu regulieren.

Angestoßen hat dies das Innenministerium und Arbeitsministerium des Bundes. Die aktuellen Vorschläge beinhalten die Einschränkung von verdeckten Überwachungs-Maßnahmen durch Arbeitgeber. Eine Ausnahme von diesem Verbot ist jedoch vorgesehen, wenn es keinen anderen Weg gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Unternehmen aufzuklären.

Ebenfalls wird angestrebt, dass bei Video-Überwachungen, die öffentlich zugänglich sind, die Ortung von Arbeitnehmern strenger kontrolliert wird. Das Ziel ist, dafür Sorge zu tragen, dass jeder Arbeitnehmer während seiner Arbeit auch unbewachte Zeiten und Orte zur Verfügung hat. Gegenwärtig ist das generelle Verbot der Überwachung lediglich auf Privaträume im Betrieb beschränkt. Dazu zählen Umkleiden und Toiletten.


Den Unterlagen der Bundes-Ministerien ist außerdem zu entnehmen, dass Firmen, die Kameras zur Überwachung einsetzen, die Zustimmung ihrer Angestellten einholen müssen. Hierbei werden die Bestimmungen bezüglich der Freiwilligkeit der Einwilligung in die Überwachungs-Maßnahmen verschärft.


Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben sich außerdem für eine Verschärfung der Anforderungen an Fragen und Tests im Bewerbungsprozess ausgesprochen.


Geplant ist die Besprechung aller Vorschläge mit Betriebsräten, Verbänden sowie anderen wichtigen Akteuren. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird voraussichtlich bis zum Herbst dieses Jahres vorliegen.


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Stichworte: Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Überwachung am Arbeitsplatz

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