Gesundheitsfragen im Versicherungsrecht

  • 1 Minuten Lesezeit

Jeder, der schon einmal eine Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, kennt die umfangreichen und zum Teil unübersichtlichen Fragenkataloge der Versicherungsunternehmen, die sich nicht nur auf gegenwärtige Beschwerden und Erkrankungen sondern auch auf 3, 5 oder sogar 10 Jahre zurückliegende Beschwerden und Erkrankungen beziehen.

Es stellt sich daher die Frage, wie umfänglich Gesundheitsfragen im Versicherungsrecht zu beantworten sind.

Generell sollte bei der Beantwortung sehr sorgfältig vorgegangen werden. Anzugeben sind alle bekannten gefahrerheblichen Umstände, z. B. chronische Erkrankungen, längere Krankschreibungen und stationäre Behandlungen. Darüber hinaus sind in der Regel alle ärztlichen Untersuchungen, Diagnosen und Krankschreibungen anzugeben, sofern es sich nicht um Bagatellerkrankungen, wie z.B. einen Schnupfen, handelt.

Die von den Versicherungen gestellten Fragen sind mittlerweile so umfänglich, dass vom Versicherungsnehmer quasi jede Beschwerde, ob mit oder ohne Arztbesuch, Krankschreibung oder Arzneimittel, anzugeben ist. Zum Teil wird dem Versicherungsnehmer zugemutet, vor Beantwortung der Fragen eine Auskunft z.B. bei seinem Hausarzt einzuholen.

Spätestens wenn der Versicherungsnehmer einen Leistungsfall anzeigt, prüft das Versicherungsunternehmen die gegebenen Antworten auf ihre Richtigkeit. Stellt sich heraus, dass Fragen falsch oder unvollständig beantwortet wurden, kann das Versicherungsunternehmen die Anfechtung des Vertrages erklären und eine Leistungsverpflichtung ablehnen.

Fazit: Trotz vermeintlich zutreffender Beantwortung des Fragenkatalogs, kommt es immer wieder zur Anfechtung von Versicherungsverträgen. Dabei ist längst nicht jede erklärte Anfechtung auch wirksam. Hierfür sind letztendlich die konkreten Umstände des Einzelfalles, z.B. die Schwere der verschwiegenen Erkrankung, der Grund für die beantragte Leistung oder auch äußere Umstände, die z. B. die Situation beim Ausfüllen des Versicherungsantrages betreffen, entscheidend.

Unser Tipp für Sie: Gesundheitsfragen im Versicherungsrecht sollten stets wahrheitsgemäß und sorgfältig beantwortet werden. Soweit der Versicherungsantrag im Beisein eines Versicherungsvermittlers ausfüllt und die Bedeutung der Beantwortung der Gesundheitsfragen bagatellisiert werden sollte, vertrauen Sie nicht blind auf das Wissen des Versicherungsvermittlers sondern fragen Sie nach.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel

Beiträge zum Thema