​Getrennte Eltern - wie wird der Umgang mit den Kindern geregelt?

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Nach einer Trennung ist es oft für die Kinder am schwersten, sich mit der neuen Situation zurecht zu finden, wenn sie nicht mehr jeden Tag beide Elternteile sehen können. 

Oft ist es so, dass die Kinder bei dem Elternteil ihren Lebensmittelpunkt haben, der auch von Geburt an die Hauptbezugsperson für die Kinder war und ist. Der andere Elternteil hat dann gewisse Umgangszeiten mit den Kindern. Welche Umgangszeiten sind vorgesehen? Das wird immer im Einzelfall entschieden. Es kommt darauf an, wie alt die Kinder sind, wie eng die Bindung der Kinder zum anderen Elternteil ausgestaltet ist und welche Umgangszeiten im Einzelfall umsetzbar sind. In der Regel findet der Umgang 14tägig an den Wochenenden von Freitagnachmittag bis Sonntagabend statt. Wenn die Eltern nah beieinander wohnen und es sich mit dem Alltag der Kinder und der Eltern vereinbaren lässt, können auch zusätzliche Umgangstermine unter der Woche vereinbart werden. Die Kindergarten- und/ oder Schulferien werden in der Regel hälftig zwischen den Kindseltern aufgeteilt. 

Ist das Verhältnis zwischen den Kindseltern gut, können sämtliche Absprachen ohne zur Hilfenahme von Anwälten oder Jugendamtsmitarbeiters stattfinden. Für die Kinder wäre dies der Idealfall. Ist die Elternebene zwischen den Kindseltern und vor allem deren Kommunikation gestört, so gestalten sich auch Absprachen bezüglich der Umgangskontakte äußerst schwierig. Für die Kinder bedeutet ein derartiges Spannungsverhältnis immer Stress und eine enorme Belastung. Die Kinder werden oft von den Eltern in einen Loyalitätskonflikt gebracht.

Im Idealfall kann auch ein Wechselmodell vereinbart werden, wenn die Kommunikation und Kooperation zwischen den Kindseltern funktioniert und beide Elternteile die Betreuung der Kinder neben ihrer beruflichen Tätigkeit sicherstellen können. Dies bedeutet, dass die Kinder z.B. im wöchentlichen Wechsel bei beiden Elternteilen wohnen. Dies setzt jedoch auch voraus, dass die Kinder mit dem Wechsel zwischen den beiden Haushalten der Eltern zurecht kommen und beide Eltern sich bindungstolerant zeigen.

Gern berate und vertrete ich Sie bei Fragen rund um das Umgangsrecht.


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