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Gewerbesteuerfreibetrag - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 1 Minuten Lesezeit

Was ist der Gewerbesteuerfreibetrag?

Die Bemessungsgrundlage zur Festlegung der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag, d.h. der Gewinn aus einem Gewerbebetrieb nach Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsrecht. Der Freibetrag kann von Betrieben oder Firmen in Anspruch genommen werden, die Gewerbesteuer zahlen. Beim Steuerfreibetrag ist bis zu einer festgelegten Summe keine Gewerbesteuer zu bezahlen.

Wie hoch ist der Gewerbesteuerfreibetrag?

Die Höhe des Gewerbesteuerfreibetrages hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Unterschieden wird zwischen Personengesellschaften und natürlichen Personen, Kapitalgesellschaften und sonstigen Organisationsformen:

  • Personengesellschaften: 24.500 Euro
  • Kapitalgesellschaften: keinen Anspruch auf einen Steuerfreibetrag
  • Sonstige Organisationsformen: 5.000 Euro

Wie wird der Gewerbesteuerfreibetrag berechnet?

Beispiel für ein Einzelunternehmen bzw. eine Personengesellschaft mit einem Gewerbeertrag von 80.000 Euro:

Gewerbeertrag

80.000,00 Euro

+ Hinzurechnungsbetrag

0,00 Euro

– Kürzungsbetrag

0,00 Euro

– Freibetrag

24.500,00 Euro

Verbleibender Gewerbeertrag

55.500,00 Euro

Abgerundet auf volle Hundert Euro

55.500,00 Euro

* Gewerbesteuermesszahl

3,50 %

= Steuermessbetrag, abgerundet auf volle Euro

1.942,00 Euro

* Hebesatz der Gemeinde

400%

= Gewerbesteuer

7.768,00 Euro

– EkSt.-Ermäßigung gemäß § 35 EStG

7.379,60 Euro

= Effektive Gewerbesteuerbelastung

388,40 Euro

Prozentuale GewSt.-Durchschnittsbelastung

0,486 %


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