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Gewerbesteuer - was Sie wissen und beachten müssen!

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Gewerbesteuer - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Abhängig von ihrem Gewinn müssen Gewerbetreibende Gewerbesteuer an ihre jeweilige Gemeinde entrichten.
  • Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro.
  • Der Hebesatz zur Berechnung der Gewerbesteuer kann von jeder Gemeinde selbst bestimmt werden.
  • Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer bezahlen.
  • Gewerbetreibende können dafür ihre gezahlte Gewerbesteuer bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Was versteht man unter der Gewerbesteuer?

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine gewinnabhängige Steuer, die von Gewerbetreibenden an ihre jeweilige Gemeinde gezahlt werden muss. Daher haben sämtliche Unternehmen, die gewerbliche Einkünfte erzielen, Gewerbesteuer zu entrichten. Freiberufler sind dagegen nicht gewerbesteuerpflichtig.

Detailliert ist die Gewerbesteuer im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt. Erhoben wird sie von der Gemeinde, in der das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat. Lediglich in einigen Ausnahmefällen kümmert sich das zuständige Finanzamt um die Verwaltung.

Wann greift die Gewerbesteuer?

Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Gewerbebetrieb besteht, wird Gewerbesteuer fällig. Unter einem Gewerbebetrieb versteht man eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, die darauf ausgerichtet ist, Gewinne zu erzielen. Land- und fortwirtschaftliche Tätigkeiten fallen nicht darunter.

Ein Gewerbebetrieb liegt vor, nachdem ein Unternehmen sich erstmals mit gewerblichen Leistungen am wirtschaftlichen Verkehr beteiligt hat. Der Eintrag ins Handelsregister für sich genommen sorgt also für keine Gewerbesteuerpflicht.

Existiert ein Freibetrag auf die Gewerbesteuer?

Generell fällt jeder Selbstständige mit einer Gewerbeanmeldung unter die Gewerbesteuer. Jedoch entlastet der Gesetzgeber Einzelunternehmen und Personengesellschaften durch einen Freibetrag auf die Gewerbesteuer.

Dieser liegt bei 24.500 Euro. Für Vereine beträgt er 5.000 Euro. Kein Freibetrag existiert dagegen für Kapitalgesellschaften.

Bis zu einem Betrag von 72.500 € werden Gewerbeerträge steuerlich begünstigt. Die zu entrichtende Steuer wird bis zu dieser Grenze nach einem Staffeltarif ermittelt.

Welche Höhe hat die Gewerbesteuer?

Ausgangspunkt für die Gewerbesteuerermittlung ist der steuerliche Gewinn eines Unternehmens. Um aus diesem den Gewerbeertrag zu ermitteln, werden einerseits unterschiedliche Komponenten abgezogen, z. B. Spenden oder Erträge von im Ausland befindlichen Betriebsstätten. Andererseits werden unterschiedliche steuerlich abzugsfähige Ausgaben wie Leasingraten oder Zinsen hinzugerechnet.

Nach diesen Kürzungen und Hinzurechnungen zieht man vom Gewerbeertrag den Freibetrag ab und multipliziert den Wert mit der einheitlichen Gewerbesteuermesszahl von 3,5 %. Man erhält den Steuermessbetrag, den man mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert.

Der Hebesatz ist ein Faktor zur Berechnung der Gewerbesteuerlast. Er ist je nach Gemeinde unterschiedlich hoch, da er von den Kommunen selbst festgelegt werden kann. Der Mindesthebesatz liegt bei 200 %. Tendenziell ist die Gewerbesteuer in Städten und Ballungsräumen ein wenig höher als in ländlichen Gebieten.

Übersicht Berechnung Gewerbesteuer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften:

    Gewinn

+/- Hinzurechnungen / Kürzungen

=  Gewerbeertrag

–  Freibetrag von 24.500 €

=  gekürzter Gewerbeertrag

x  3,5 % Steuermesszahl

=  Gewerbesteuermessbetrag

x  Gewerbesteuerhebesatz

=  Gewerbesteuer

Wie und wann ist die Gewerbesteuer zu zahlen?

Zum Begleichen der Gewerbesteuer muss man zu Beginn einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt sein zu erwartendes Einkommen angeben. Das erledigt man, wenn man ein Gewerbe anmeldet und in diesem Zuge den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllt.
Anschließend muss man jedes Jahr eine Gewerbesteuererklärung einreichen. Dafür hat man immer bis zum 31. Mai des Folgejahres Zeit. Erledigt ein Steuerberater die Gewerbesteuererklärung, so verlängert sich diese Frist bis zum 30. September.

Das Finanzamt schickt einem auf dieser Grundlage einen Gewerbesteuermessbescheid. Dort findet man detailliert aufgelistet, wie die zu entrichtende Gewerbesteuer berechnet wurde und wann sie bezahlt werden muss. Den entsprechenden Betrag überweist man dann an das Finanzamt.

Sobald einmal ein Gewerbesteuerbetrag für das eigene Unternehmen bestimmt wurde, muss man im folgenden Wirtschaftsjahr Vorauszahlungen leisten. Gewerbesteuervorauszahlungen sind quartalsweise jeweils zur Mitte des Quartals fällig, also

  • am 15. Februar
  • am 15. Mai
  • am 15. August
  • am 15. November

Wie funktioniert die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer?

Gewerbetreibende müssen zum Teil zwar viel Gewerbesteuer entrichten, können diese aber im Zuge der Einkommensteuererklärung geltend machen. Eine Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer aus dem Gewerbebetrieb ist somit möglich.

Dabei greift eine Obergrenze von höchstens dem 3,8-Fachen des Gewerbesteuermessbetrags. Derjenige der einen Hebesatz von 380 % oder geringer hat, kann seine vollständige Gewerbesteuer von der zu begleichenden Einkommenssteuer abziehen lassen.

Gewerbetreibende haben deutlich weniger Einkommensteuer zu zahlen als Freiberufler, die dafür nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Damit sind Gewerbetreibende und Freiberufler steuerlich gleichgestellt.

Foto(s): ©Pixabay/Alex Barcley

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