Unternehmens-Rechtsform und Gesellschaftsvertrag im Zivilrecht und Steuerrecht

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Der Gesellschaftsvertrag im Zivil- und Steuerrecht                                                

Rechtstipp für Selbständige und Unternehmen


- was bei der Wahl der Rechtsform eines Unternehmens und bei der Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrags zu bedenken ist -

Der Gesellschaftsvertrag ist die entscheidende Grundlage für die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens.

Zahlreiche Faktoren sind bei der Auswahl der geeigneten Gesellschaftsform und bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags zu berücksichtigen.

Als
Fachanwältin für Steuerrecht und für Gewerblichen Rechtsschutz berate ich Mandanten im gesamten Bundesgebiet bei allen Fragen zu Gesellschaftsform und Gesellschaftsvertrag.

Gesellschaftsvertrag: unterschiedliche Anforderungen bei Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft

Die rechtlichen Anforderungen an einen Gesellschaftsvertrag unterscheiden sich je nach Rechtsform eines Unternehmens:

Die Gründung von Kapitalgesellschaften (wie Aktiengesellschaft und GmbH) erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag (§ 23 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz; § 2 Absatz 1 Satz1 GmbH-Gesetz).


Für die Gründung einer Personengesellschaft ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch ist die Erstellung eines schriftlichen Vertrags unbedingt zu empfehlen, um Missverständnisse und Regelungslücken zu vermeiden, die später leicht zu Rechtsstreitigkeiten führen können.


Verschiedene Gesellschaftsformen: steuerlicher Belastungsvergleich


Bei der Auswahl einer Gesellschaftsform ist auch die mit einer bestimmten Rechtsform verbundene steuerliche Belastung zu berücksichtigen.

Steuerliche Belastung bei Personengesellschaften

Die Gesellschafter einer Personengesellschaft versteuern den auf sie anteilig entfallenden Gewinn im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung – also mit ihrem persönlichen Steuersatz.


Die Personengesellschaft selbst ist gewerbesteuerpflichtig. Allerdings steht Personengesellschaften (ebenso wie Einzelunternehmen) ein gewerbesteuerlicher Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro zu.


Personengesellschaften konnten aber bereits ab dem Steuerjahr 2022 eine Besteuerung  gemäß den Steuervorschriften für Kapitalgesellschaften beantragen („Optionsmodell“; Antragstellung jeweils im vorangehenden Kalenderjahr für das kommende Steuerjahr).

Steuerliche Belastung bei Kapitalgesellschaften

Der Gewinn von Kapitalgesellschaften unterliegt der Körperschaftsteuer (pauschal 15 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag) sowie der Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften steht (im Gegensatz zu Personengesellschaften) kein Gewerbesteuer-Freibetrag zu.


Erfolgt eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter, so erfolgt ein 25-prozentiger Kapitalertragsteuer-Abzug.


Welche Rechtsform ist steuerlich am günstigsten? Die Umstände des Einzelfalls entscheiden.

Keine generelle Aussage lässt sich darüber treffen, welche Gesellschaftsform die steuerlich günstigste ist. Dies hängt von den individuellen Umständen, insbesondere auch von der Höhe des Gewerbesteuer-Hebesatzes ab, den die für den Unternehmenssitz zuständige Kommune anwendet.

  • Rechtsformwahl: viele Faktoren sind zu berücksichtigen.

Ohnehin sollte die Entscheidung über die Gesellschaftsform nicht ausschließlich unter steuerlichen Gesichtspunkten erfolgen. Vielmehr sind zahlreiche weitere Faktoren zu berücksichtigen:

- So steht bei Kapitalgesellschaften der Vorteil der Haftungsbeschränkung dem Nachteil zusätzlicher Publizitätspflichten gegenüber.

- Die Standortwahl ist maßgeblich für die Höhe der Gewerbesteuer.

- Auch Notarkosten, Beratungsaufwand und erbrechtliche Bestimmungen können die Entscheidung über die Gesellschaftsform und damit die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags beeinflussen.

Wichtiger Hinweis:

Eine gründliche steuerliche und rechtliche Beratung (zum Beispiel durch einen Fachanwalt für Steuerrecht) ist in jedem Fall dringend zu empfehlen.


Rechtsformwechsel: Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

Oft stellen Unternehmer im Nachhinein fest, dass die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft insbesondere unter steuerlichen Aspekten wenig vorteilhaft ist. Dann stellt sich die Frage nach einer Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder in ein Einzelunternehmen.


Besonders häufig erfolgt ein Rechtsformwechsel von einer GmbH in eine GmbH & Co. KG

Zu den möglichen Vorteilen eines solchen Rechtsformwechsels gehören unter anderem

• größere Flexibilität einer Personengesellschaft (auch im Hinblick auf den Gesellschaftsvertrag) unter Beibehaltung einer Haftungsbeschränkung,

• geringere Besteuerung ausgeschütteter Gewinne,

• verbesserte steuerliche Nutzbarkeit von Verlusten und

• steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit einem geplanten Unternehmensverkauf.


Auch andere Wege einer Umwandlung können sinnvoll sein – wie etwa die sogenannte Mischverschmelzung, bei der eine GmbH auf eine bereits bestehende GmbH Co. KG verschmolzen wird.

Hinweis:

Bei einem Rechtsformwechsel sind die Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (insbesondere §§ 190ff UmwG) zu beachten.


Tipp:

Ein Rechtsformwechsel ist ein komplexer Vorgang, der gut durchdacht sein will. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem erfahrenen Fachanwalt beraten.


Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsaufspaltung werden Anlagegüter eines Unternehmens (Betriebsgesellschaft) auf eine separate Gesellschaft (Besitzgesellschaft) übertragen. Zweck der Betriebsaufspaltung ist es, eine direkte Zugriffsmöglichkeit von Gläubigern auf Sachanlagen zu verhindern.


Der Bundesfinanzhof hat Betriebsaufspaltungen unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig erklärt. Vorausgesetzt wird eine bestimmte (personelle und sachliche) Verflechtung zwischen Betriebs- und Besitzgesellschaft.

Ob eine Betriebsaufspaltung sinnvoll ist, ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls. Zu berücksichtigen sind Faktoren wie

- die Gewerbesteuer-Höhe (da das Besitzunternehmen gewerbliche Einnahmen erzielt – aufgrund der Überlassung von Anlagegegenständen an die Betriebsgesellschaft),

- ein Gewerbesteuerfreibetrag und

- die Form der Finanzierung der Besitzgesellschaft.


Hinweis:

Bei einem sehr hohen Gewerbesteuerhebesatz kann sich eine Betriebsaufspaltung als nachteilig erweisen.

Ein Fachanwalt zeigt Ihnen die Vorteile und Nachteile einer Betriebsaufspaltung im konkreten Fall auf.

Gesellschaftsform und Gesellschaftsvertrag: 

Welche Gesellschaftsform sich am besten eignet und wie ein Gesellschaftsvertrag auszugestalten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt beraten!




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