Gewinnspiele auf Social Media: Darf die Teilnahme an eine Newsletter-Anmeldung geknüpft werden?

  • 2 Minuten Lesezeit

Gewinnspiele auf Social Media sind ein beliebtes Mittel zur Kundenbindung und zur Steigerung der Reichweite. Doch was viele Veranstalter übersehen, sind die rechtlichen Fallstricke, die mit solchen Aktionen einhergehen. Eine häufige Frage in diesem Zusammenhang lautet: Darf man die Teilnahme an einem Gewinnspiel davon abhängig machen, dass sich die Teilnehmer zum Newsletter anmelden?

Wie sieht die rechtliche Lage aus?

In Deutschland gilt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das klar regelt, unter welchen Bedingungen Online-Gewinnspiele durchgeführt werden dürfen. Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar sein und die Teilnahmebedingungen müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden. Grundsätzlich sind Kopplungsgeschäfte, bei denen die Teilnahme an einem Gewinnspiel von einer bestimmten Handlung abhängig gemacht wird, nicht automatisch unzulässig.  

Datenschutzrechtliche Anforderungen

Wenn im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten erhoben werden, um diese für den Versand des Newsletters zu nutzen, müssen allerdings die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers erforderlich. Diese Einwilligung muss freiwillig, informiert und spezifisch sein.

Das bedeutet, der Teilnehmer muss klar darüber informiert werden, dass seine Daten für den Newsletter verwendet werden und er muss aktiv zustimmen. Eine Kopplung ist dann grundsätzlich zulässig ist, wenn der Gegenleistungscharakter für die Teilnahme transparent dargestellt wird und eine ausdrückliche und hinreichende Einwilligung in den Werbeerhalt eingeholt wird.

Zudem muss die Möglichkeit bestehen, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass dadurch die Gewinnspielteilnahme beeinträchtigt wird. Der Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit sollte gut sichtbar und einfach zugänglich sein.

Rechtstipp

Stellen Sie sicher, dass die Teilnahmebedingungen klar und deutlich formuliert sind und alle datenschutzrechtlichen Informationen bereitgestellt werden. Holen Sie eine klare und informierte Einwilligung für den Newsletterversand ein, die auch den Anforderungen der DSGVO entspricht. Ermöglichen Sie den Teilnehmern, ihre Einwilligung zur Nutzung ihrer Daten für den Newsletter jederzeit einfach zu widerrufen.

Gewinnspiele und deren rechtliche Gestaltung können komplex sein, insbesondere im Hinblick auf das Wettbewerbs- und Datenschutzrecht. Um Abmahnungen oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist es ratsam, vor der Durchführung eines Gewinnspiels auf Social Media eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann individuell prüfen, ob Ihr Gewinnspiel den rechtlichen Anforderungen entspricht und Sie dabei unterstützen, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Wie können wir helfen?

Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Social-Media und Medienrecht tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!

Vielleicht kennen Sie uns auch schon aus dem TV oder aus der Zeitung? Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine der bekanntesten deutschen Rechtsanwältinnen und als Rechtsexpertin regelmäßiger Gast in zahlreichen TV Sendungen und Zeitungen/Zeitschriften. Unter anderem ist sie bekannt aus dem ZDF, RTL, ntv, sternTV, Achtung Verbrechen!, WDR, BILD, Handelsblatt und vielen weiteren Formaten.

Auf unseren Social Media-Kanälen geben wir spannende Einblicke in die Rechtswelt und versorgen unsere Zuschauer mit nützlichen Tipps und der aktuellsten Rechtsprechung zu relevanten Themen. Auf YouTube folgen uns mehr als 150.000 Menschen, auf TikTok knapp 140.000.

Foto(s): pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Mutschke

Beiträge zum Thema