Gewinnspiele auf Social Media – was gilt es zu beachten?

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Gewinnspiele auf Facebook und Co. sind beliebt. Kein Wunder, nur ein paar Klicks, und schon winken attraktive Gewinne. Und für den Anbieter sind Gewinnspiele ein guter Weg, auf sich aufmerksam zu machen. 

Es gibt allerdings ein paar Dinge, die Anbieter von Gewinnspielen unbedingt beachten sollten.

1. Gesetzliche Anforderungen an die Teilnahmebedingungen

Zunächst einmal ist bei Gewinnspielen eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen zu beachten. 

Bei Gewinnspielen mit kommerziellem Hintergrund handelt es sich letztlich um nichts anderes als Werbung. Hier muss darauf geachtet werden, dass der Werbecharakter klar erkennbar ist und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich und gut lesbar sind. 

Dabei müssen die Teilnahmebedingungen selbst ebenso klar und deutlich formuliert werden. Hierzu gehört etwa die Nennung des Veranstalters, der Teilnehmerkreis, ein Teilnahmezeitraum, weitere Teilnahmebedingungen und – natürlich – der Gewinn. Auch muss klar sein, wie der Gewinner ermittelt und benachrichtigt wird und wie der Gewinn zum Gewinner kommt. 

Macht der Anbieter bei den Teilnahmebedingungen Fehler, kann dies unlauter im Sinne des Wettbewerbsrechts sein, sodass hier sogar kostenträchtige Abmahnungen drohen.

2. An den Datenschutz denken!

Wie so häufig, muss auch hier an den Datenschutz gedacht werden. Schließlich ist die Angabe von Kontaktdaten für die Teilnahme am Gewinnspiel quasi unvermeidlich.

So ist darüber zu informieren, welche Daten wofür erfasst und wie sie gespeichert werden. Dabei ist zu beachten, dass die erhobenen Daten im Sinne der Datenminimierung nur für die Durchführung des Gewinnspiels verwendet werden dürfen. Auch darüber, dass der Name des Gewinners ggf. später veröffentlicht werden soll, müssen die Teilnehmer aufgeklärt werden. Daher ist auch zu achten, dass die Datenschutzerklärung des Anbieters entsprechend angepasst wird und diese für den Teilnehmer auch gut erreichbar ist.

Vorsicht ist geboten, wenn die Teilnahme am Gewinnspiel von der Preisgabe personenbezogener Daten, die gar nicht benötigt werden, abhängig gemacht wird. Hier besteht ein sog. Koppelungsverbot, das bewirkt, dass eine solche Einwilligung nicht als „freiwillig“ gilt und damit unwirksam ist. Um hier sicherzugehen, sollte eine Einwilligung für den Newsletter hierzu erst nach der Teilnahme am Gewinnspiel eingeholt werden.

3. Nicht vergessen: Nutzungsbedingungen beachten

Über diese gesetzlichen Anforderungen hinaus sind unbedingt auch noch die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Social Media Plattform zu beachten.

Beispielsweise fordert Facebook von Anbietern von Gewinnspielen, den Teilnehmern zu erklären, dass das Gewinnspiel in keiner Verbindung zu Facebook steht und in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Es muss klar sein, dass der Seitenbetreiber selbst für sämtliche Belange des Gewinnspiels verantwortlich ist. 

Facebook erlaubt auch nicht, die Teilnehmer dazu anzuhalten, das Gewinnspiel in ihrer Chronik zu teilen oder sich selbst oder Freunde mit einem Beitrag zu verlinken die Veranstaltung eines Gewinnspiels als persönlicher Account ist ebenfalls verboten.

Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass der Veranstalter sich vorbehält, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt, auch ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.

Über die Kanzlei Mutschke:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät ihre Mandanten sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Geschäft, insbesondere auch in wettbewerbsrechtlichen Fragen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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