Gläubigerversammlung der Solar Millennium AG – Was Anleger jetzt wissen müssen

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München, den 04.04.2012 - Anleger erhalten dieser Tage Post von ihrer Bank, in der sie auf die bevorstehende Gläubigerversammlung der Solar Millennium AG am 15.05.2012 in Erlangen hingewiesen werden. Viele Anleger erhalten gleichzeitig einen „Dispositionsauftrag" ihrer Bank und sind nun verunsichert, was zu tun ist. Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München erläutert die Hintergründe.

1. Hintergründe der Gläubigerversammlung

Worüber in dieser Gläubigerversammlung entschieden werden soll, wird in der Mitteilung der Bank nicht deutlich. Klarer ist hier schon die Ladung, die die Solar Millennium veröffentlicht hat. Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte führt hierzu aus: "Wesentlicher Kernpunkt der Versammlung soll die Wahl eines so genannten 'gemeinsamen Vertreters' der Gläubiger der Schuldverschreibungen werden. Dieser gemeinsame Vertreter soll dann allein in der Lage sein, die Ansprüche der Anleger im Insolvenzverfahren anzumelden und zu vertreten". Was zunächst recht positiv nach Arbeitserleichterung klingt, kann jedoch für die Anleger auch negativ ausgehen: "Wird ein solcher gemeinsamer Vertreter bestellt, haben die Anleger wenn sie mit dessen Tätigkeit unzufrieden sind, nicht die Möglichkeit, ihre Forderungen auch selbst weiter zu verfolgen sondern sind praktisch 'auf Gedeih und Verderb' diesem gemeinsamen Vertreter ausgeliefert", so Rechtsanwältin Appelt weiter.

Rechtsanwalt Thorsten Krause, ebenfalls Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte ergänzt: "Gerade die Tatsache, dass bereits die durch den Insolvenzverwalter verschickten vorgefertigten Anmeldungen der Forderungen zur Insolvenztabelle nach unserer Ansicht nicht alle möglichen Ansprüche abgedeckt haben und es noch vollkommen unklar ist, wer zum gemeinsamen Vertreter der Gläubiger gewählt werden soll, halten wir das geplante Vorgehen für sehr bedenklich".

2. Wie sollten Anleger weiter vorgehen

Anleger sollten nach Ansicht von Rechtsanwältin Appelt in jedem Fall darauf achten, dass sie ihre Rechte auch weiterhin selbst wahrnehmen können. Dies muss aber in der Gläubigerversammlung beschlossen werden. Da die Solar Millennium AG gerade dies durch einen Beschluss - Tagesordnungspunkt 4- verhindern will, muss aktiv vorgegangen werden, mahnt die Anwältin.

Aus diesem Grund haben KAP Rechtsanwälte nach eigenen Angaben einen Gegenantrag formuliert, der dazu führen soll, dass zumindest trotz Bestellung des gemeinsamen Vertreters, Anleger ihre Rechte auch noch selbst wahrnehmen können.

Stimmen genügend Anleger entsprechend ab, kann trotz der Bestellung des gemeinsamen Vertreters die Möglichkeit des Einzelnen zur Geltendmachung seiner Ansprüche bestehen bleiben. "Daher sollten alle betroffenen Anleger, die sich nicht mit den vorgefertigten Lösungen der Solar Millennium AG abspeisen lassen möchten, die Initiative ergreifen und entweder selbst oder durch einen Vertreter ihres Vertrauens auf der Gläubigerversammlung entsprechend abstimmen lassen", rät Rechtsanwalt Krause.

Rechtsanwältin Appelt schließt mit der Feststellung: "Wir werden durch unseren Gegenantrag zur Wahl des gemeinsamen Vertreters und der Beschneidung der Rechte unserer Mandanten die Rechte unserer Mandanten bei der bevorstehenden Gläubigerversammlung mit Nachdruck vertreten und einfordern".

Für eine Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist es erforderlich, sich bei der Bank, bei der die Schuldverschreibungen liegen, einen so genannten „Sperrvermerk" erteilen zu lassen. Dies geschieht in der Regel durch den von der Bank bereit gestellten Dispositionsauftrag, der rechtzeitig unterschrieben an die Bank geschickt werden muss. Ein Verkauf der Schuldverschreibungen wird damit nicht ausgelöst, vielmehrt werden die Anleihen gesperrt. Daneben muss sich ein Anleger oder dessen Vertreter bis spätestens 12.05.2012 (eingehend beim Insolvenzverwalter) anmelden und zum Termin den Sperrvermerk mitnehmen.


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