Glück für Zwei GmbH- Erfahrung mit der Partnerschaftsvermittlung über Zeitungsanzeigen

  • 2 Minuten Lesezeit

In der heutigen digitalen Welt gibt es zahlreiche Möglichkeiten, einen Partner oder eine Partnerin zu finden. Dennoch greifen manche Menschen noch immer auf traditionellere Methoden zurück, wie beispielsweise die Partnerschaftsvermittlung über Zeitungsanzeigen. Ein Unternehmen, das sich auf diesem Gebiet spezialisiert hat, ist die Firma Glück für Zwei GmbH mit Sitz in Koblenz. Doch bevor partnersuchende Personen sich auf eine solche Anzeige melden und einen möglicherweise teuren Vermittlungsvertrag abschließen, sollten sie einige Aspekte beachten.

Die Firma Glück für Zwei GmbH wirbt in Zeitungsanzeigen mit der Möglichkeit, passende Partnerinnen und Partner zu finden. Interessierte Personen werden dazu ermutigt, sich auf die Anzeige zu melden und einen Termin mit der Firma zu Hause zu vereinbaren. Dabei handelt es sich um ein persönliches Gespräch, in dem die individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen der Partnersuchenden besprochen werden. Auf dieser Grundlage wird dann ein Vermittlungsvertrag angeboten, der mit Kosten von bis zu 8.500,00 EUR verbunden sein kann.

Worauf partnersuchende Personen achten sollten, bevor sie einen teuren Vermittlungsvertrag abschließen

Recherche über das Unternehmen: Bevor man einen Termin mit der Firma Glück für Zwei GmbH vereinbart, ist es ratsam, das Unternehmen gründlich zu recherchieren. Informationen über den Ruf des Unternehmens, die Erfahrungen anderer Kunden und mögliche Beschwerden können dabei helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen. Verbraucherschutzorganisationen und Online-Foren können nützliche Quellen für derartige Informationen sein.

Klarheit über die Vertragsbedingungen: Bevor ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird, sollten partnersuchende Personen die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen. Es ist wichtig, alle Klauseln und Kostenpunkte zu verstehen und sicherzustellen, dass man mit den finanziellen Verpflichtungen einverstanden ist. Insbesondere die Höhe der Kosten, wie beispielsweise die genannten 8.500,00 EUR, sollte kritisch hinterfragt werden. Hier ist insbesondere zu beachten, dass regelmäßig das Widerrufsrecht eingeschränkt und ein Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen ist. Dennoch besteht die Möglichkeit, sich von dem Vertrag zu lösen. Hier sollte jedoch keine Zeit verloren werden.

Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen:

Sollten Sie vorschnell den Vermittlungsvertrag der Firma Glück für Zwei unterschrieben und in der Folgezeit Zweifel an dem Geschäftsmodell erhalten haben, zögern Sie nicht und nehmen Sie umgehend mit unserer Kanzlei Kontakt auf. Wir konnten schon viele Betroffen erfolgreich aus dem Vertrag herausholen. Rufen Sie an (02154/605904) oder schreiben Sie eine Email an RAinSchuster@kanzlei-schuster.de. Wir melden uns umgehend und freuen uns über Ihre Nachricht.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Virabell Schuster

Beiträge zum Thema