Gold Meldepflicht 2025 beim Kauf und Verkauf beachten?

  • 7 Minuten Lesezeit

Keine Sorge – noch gibt es keine generelle Gold Meldepflicht. Weder in Deutschland, noch in Österreich oder der Schweiz. 

Eine gewisse Nachweispflicht kann Sie zu Ihren Edelmetallen wie Gold aber dennoch treffen. Beispielsweise müssen Sie ab einer bestimmten Meldegrenze Ihre Ausweisdokumente vorlegen, oder die Herkunft Ihrer Gelder belegen.

Wir schauen uns im Folgenden an, wie es beim Goldkauf und beim Verkauf von Edelmetallen aussieht. Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung über das Kontaktformular unten, falls Sie Hilfe brauchen. 

Auf meiner Website

mittelherkunftsnachweis.de

berichte ich als Rechtsanwalt seit 2021 zu den Meldepflichten, Vermögensnachweisen und der Geldherkunft.

Update vom 15.04.2025: Immer mehr Fälle!

In letzter Zeit erreichen mich in meiner Anwaltskanzlei zunehmend Anfragen von Mandanten, die mit der Thematik der Mittelherkunft konfrontiert sind. 

Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr: Offenbar zeigt der zunehmende regulatorische Druck auf Banken, Kryptobörsen und andere Finanzdienstleister erste deutliche Auswirkungen.

Wer den neuen Anforderungen nicht rechtzeitig nachkommt oder sie auf die leichte Schulter nimmt, riskiert ernsthafte Konsequenzen.

Daher ist es dringend angeraten, sich frühzeitig und strukturiert mit dem Thema Mittelherkunft auseinanderzusetzen – denn wer zu lange zögert, läuft Gefahr, empfindliche Einschränkungen in seiner finanziellen Handlungsfreiheit hinnehmen zu müssen.

Gold Meldepflicht: Unterschied zwischen Ausweispflicht und Steuererklärung!

  1. Sie müssen – Stand heute - niemandem melden, dass Sie Edelmetalle wie Gold gekauft haben. Trotzdem gibt es „Feinheiten“ zu beachten.
  2. Beim Goldverkauf könnte Sie eine Steuerlast treffen. Dann müssten Sie beispielsweise das Finanzamt über Ihre Steuererklärung informieren (meldepflichtige Veräußerungsgewinne).
  3. Edelmetallhändler sind aufgrund vom Geldwäschegesetz verpflichtet, ab einer Grenze von 2.000,00 Euro in Deutschland, 10.000,00 Euro in Österreich und 15.000,00 CHF in der Schweiz Ihre Identität durch Ausweisdokumente festzustellen.
  4. Trotzdem „melden“ die Edelmetallhändler deswegen nicht automatisch die Kundschaft an die Behörden – eine solche „umfassende Meldepflicht“ gibt es noch nicht.
  5. Der Zoll hat in gewissen Grenzen auch ein Wörtchen mitzureden. Beispielsweise beim „Transport“ von Gold und anderen Edelmetallen über Ländergrenzen hinweg.

Bin ich beim Goldkauf meldepflichtig?

Nein. Sie können völlig unabhängig von einer Meldepflicht oder Meldegrenze „ohne Limit“ Edelmetalle kaufen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es keine Beschränkungen für den Erwerb.

Dennoch lässt der Gesetzgeber keine großen, anonymen Goldkäufe mehr zu. Beispielsweise müssen Sie sich in Deutschland bereits ab 2.000,00 Euro ausweisen. In Österreich liegt die Ausweispflicht bei einem weitaus größeren Betrag von 10.000,00 Euro – und in der Schweiz sogar bei 15.000,00 CHF.

Diese Ausweispflicht dürfen Sie aber nicht mit einer „Meldepflicht“ verwechseln. Denn die Edelmetallhändler sind nicht gesetzlich angehalten, diese Käufe datentechnisch an irgendeine Behörde weiterzugeben. Nur im Verdachtsfall werden diese Datensätze „herausgekramt“.

Wie sieht es beim Verkauf von Edelmetallen wie Gold aus?

Auch der Goldverkauf ist nicht direkt meldepflichtig. Momentan müssen Sie sich bei der Veräußerung von Edelmetallen lediglich über die steuerrechtlichen Implikationen bewusst sein und entsprechend handeln.

Denn das Finanzamt in Deutschland, Österreich und der Schweiz möchte „mitverdienen“, wenn Sie steuerpflichtige Gewinne erzielt haben. In Deutschland gilt beispielsweise die „Haltefrist von einem Jahr“ bei privaten Veräußerungsgeschäften.

Gewinne, die innerhalb eines Jahres durch einen Goldverkauf erzielt wurden, müssen in Ihrer Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Diese „steuerrechtliche Meldepflicht“ ist aber keine echte Meldepflicht, sondern eine „ganz normale“ Erklärung von Einkünften. 

Nachweispflicht und Ausweispflicht verstehen: Worum geht es?

Dass Sie sich beim Goldkauf und Goldverkauf ab einer gewissen Schwelle ausweisen müssen, ist die eine Sache. Anders sieht es bei der Nachweispflicht aus – hier sprechen wir vom sogenannten Mittelherkunftsnachweis oder der Vermögensherkunft.

Beispielsweise könnte Ihr Edelmetallhändler von Ihnen erfahren wollen, woher Ihr Gold denn stammt. Oder Ihre Bank hakt nach, wenn plötzlich eine größere Summe auf Ihr Girokonto eingeht, weil Sie Ihre Edelmetalle „verscherbelt“ haben (siehe: Gold Herkunftsnachweis).

Sie müssen in diesen Fällen niemandem etwas „offiziell melden“, aber dennoch belegen, dass Ihre Edelmetalle aus legalen Quellen stammen. Kauf- und Verkaufsbelege aus der Vergangenheit sind nützliche Herkunftsnachweise.

Gold und Edelmetalle beim Zoll: Meldepflicht besteht!

Beim Zoll könnte Sie eine „echte Meldepflicht“ treffen, wenn Sie Ihre Edelmetalle wie Gold über Ländergrenzen hinweg bewegen möchten. Denn Bargeld und Wertgegenstände sind beim deutschen Zoll ab einem Gesamtwert von 10.000,00 Euro meldepflichtig.

Möchten Sie beispielsweise eine Flugreise ins Ausland antreten und haben Ihre Goldmünzen im Gepäck, die insgesamt über 10.000,00 Euro wert sind, müssten Sie dem Zoll Bescheid geben.

Einfache Aussagen wie „Ich habe die Edelmetalle auf einem Flohmarkt gekauft!“ werden aber nicht ausreichen. Der Zoll verlangt entsprechende Belege über die Herkunft der Wertgegenstände (z.B. Quittungen, Kontoauszüge oder Rechnungen).

Ab 10.000,00 Euro „verstärkte Überprüfung“ durch Edelmetallhändler:

  • Die 2.000,00 Euro Grenze für die Ausweispflicht kennen Sie jetzt bereits. Doch ab 10.000,00 Euro fordert das Geldwäschegesetz weitere „Maßnahmen“ in Deutschland.
  • Barzahlungen über 10.000,00 Euro sind ohnehin nicht mehr möglich. Die EU hat das verboten!
  • Wenn Sie aber zwischen 2.000,00 Euro und 10.000,00 Euro Gold mit Bargeld kaufen wollen, muss der Edelmetallhändler im Wege einer Risikoanalyse womöglich die Geldmittelherkunft hinterfragen.
  • Somit können Sie nicht nur „nicht anonym“ mit beispielsweise 6.000,00 Euro Bargeld Edelmetalle erwerben, sondern werden unter Umständen zusätzlich aufgefordert, die Nachweispflicht zur Vermögensherkunft zu erfüllen.

Bargeld und Giralgeld verstehen: Aufwärts von 10.000,00 Euro wird es „kritisch“:

  • Ihre Goldkäufe über 10.000,00 Euro werden auch bei Banküberweisungen eventuell gesondert begutachtet. 
  • Denn das Geldwäschegesetz umfasst sowohl Bargeld, als auch das sogenannte Giralgeld (die „elektronischen Zahlen im Bankensystem“).
  • Bei Banküberweisungen wird trotzdem die Ausweispflicht greifen – zwar steht in Ihrem Überweisungsträger Ihr Name, aber das Geldwäschegesetz verlangt eine die Ausweiskopie vom Personalausweis oder dem Reisepass.
  • Diese „Meldegrenzen“ greifen auch bei Zahlungen, die über längere Zeiträume aufgeteilt werden – somit „bringt es nichts“, wenn Sie zwar unter 10.000,00 Euro bleiben, aber „dauerhaft“ trotzdem bei einem Edelmetallhändler über diesen Schwellenwert gelangen.
Gold Meldepflicht

Wie sieht es in der Zukunft aus? Vermögensregister und Meldegrenzen bei Gold?

Anscheinend wird in der EU an einem Vermögensregister gearbeitet. Somit könnte es sein, dass wir in Zukunft über Meldegrenzen und eine offizielle Meldepflicht für Edelmetalle sprechen werden.

Dann müssten Sie beispielsweise ins Vermögensregister eintragen lassen, wie viel Goldbarren oder Goldmünzen Sie besitzen – und vermutlich wird gleichzeitig abgefragt, woher diese Edelmetalle stammen.

Ich werde entsprechend aktuell berichten, wenn das Vermögensregister nebst Meldegrenzen eingeführt wird. Bis dahin „haben wir es noch gut“. 

So sieht die Realität aus: Keine Meldepflicht, aber trotzdem wird „nachgebohrt“!

Bisher habe ich Ihnen erklärt, wie es gesetzlich aussieht und dass Sie in der Regel nicht meldepflichtig sind. Aber in der Praxis haben Sie womöglich dennoch Probleme.

Denn Finanzämter durchsuchen Ihre Bankkonten. Findet sich eine größere Einzahlung von einem Edelmetallhändler, fragt das Finanzamt Sie plötzlich, woher Sie das Gold hatten.

Oder Ihre Bank wird auf Sie aufmerksam und möchte die Hintergründe erfahren (siehe: Mittelherkunftsnachweis Bank). Insofern gibt es zwar keine offizielle Meldepflicht, aber Sie müssen trotzdem andauernd nachweisen, dass Sie „sauber sind“.

Was ich Ihnen beim Goldkauf empfehlen möchte:

  1. Vermutlich schätzen Sie das anonyme Tafelgeschäft beim Goldkauf. Unter 2.000,00 Euro können Sie mit Bargeld ohne Ausweispflicht „shoppen gehen“. Trotzdem kann das nachteilig sein – denn immerhin haben Sie dann nur einen Kaufbeleg ohne Ihren Namen.
  2. Somit könnten Sie im Zweifel nicht exakt nachweisen, dass tatsächlich Sie diese Edelmetalle rechtmäßig erworben hatten. Anders wäre es in einem Onlineshop, oder einem Goldkauf mit Ausweis, bei dem Ihr Name auf der Rechnung steht.
  3. Viele Goldliebhaber machen eine Mischung – teilweise kaufen sie ihre Edelmetalle „offiziell mit ihrem Namen“, und teilweise durch das anonyme Tafelgeschäft. Ich halte diese „Durchmischung“ für vorteilhaft.

Meine Tipps beim Goldverkauf – bereiten Sie sich vor:

  1. Wenn Sie größere Summen in Form von Goldbarren oder Goldmünzenverkaufen, sollten Sie einen entsprechenden Herkunftsnachweis „parat haben“. Denn sowohl Ihre Bank, als auch Ihr Finanzamt wird diese Transaktion hinterfragen wollen.
  2. Der Mittelherkunftsnachweis könnte beispielsweise eine umfassende PDF sein, in der Sie darstellen, woher Ihre Geldmittel ursprünglich stammten, wann und wo Sie die Edelmetalle zu welchem Preis erwarben und später veräußerten – „garniert“ mit den Rechnungen, Quittungen und Unterlagen dazu. 
  3. Ihr Edelmetallhändler wird vermutlich weniger Nachfragen stellen als beispielsweise Ihre Bank oder Ihr Finanzamt. Trotzdem kann sogar der Edelmetallhändler aufgrund vom Geldwäschegesetz eine Nachweispflicht einfordern. 

„Verdachtsfälle“ müssen beim Edelmetallkauf und Verkauf offiziell gemeldet werden:

Das Schlimmste schreibe ich Ihnen zum Schluss. Denn gemäß dem Geldwäschegesetz müssen „Verdachtsfälle“ von Edelmetallhändlern sehr wohl an die zuständige Behörde (FIU) gemeldet werden.

Wann ein Verdachtsfall vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Sie sind leider Ihrem Edelmetallhändler „ausgeliefert“. Auch Banken und der Zoll sind verpflichtet, sich an diesen Geldwäscheverdachtsmeldungen zu beteiligen. In Österreich und in der Schweiz sieht es ähnlich aus. 

Somit kann Sie eine „offizielle Meldung“ jederzeit treffen – ohne, dass Sie darüber informiert werden würden. Im Hintergrund laufen dann strafrechtliche Ermittlungen gegen Sie. Kümmern Sie sich daher vorab darum, keinesfalls „negativ aufzufallen“, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Gold geht.

Brauchen Sie meine Hilfe wegen der Meldepflicht zu Edelmetallen?

Schreiben Sie mir unverbindlich über das Kontaktformular unten, um meine kostenfreie Ersteinschätzung einzuholen. Teilen Sie mir mit, in welcher Situation Sie sich befinden und weshalb Sie sich Sorgen machen.

Ich bearbeite Fälle von Herkunftsnachweisen bei Gold und anderen Edelmetallen. Für meine Mandantinnen und Mandanten erstelle ich die entsprechende Dokumentation und übernehme auf Wunsch die Kommunikation mit Banken, Behörden oder Edelmetallhändlern – damit „alles glatt läuft“.

Auf meiner Website

mittelherkunftsnachweis.de

können Sie sich zur Nachweispflicht informieren. Je mehr Sie wissen, desto besser sind Sie für die Zukunft aufgestellt. Denn der Gesetzgeber wird das Thema „weiter eifrig“ verfolgen. 

Gold verkaufe Meldepflicht oder Gold kaufen
Foto(s): Rechtsanwalt Martin Wehrmann - Gold Meldepflicht ©Adobe Stock/Andrey Popov


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