Goldtero – Broker verweigert Anlegern Auszahlung: Ist es Anlagebetrug? Was tun?

  • 4 Minuten Lesezeit

Massenhaft von Goldtero geschädigte Anleger klagen über schlimme Erfahrungen mit dem falschen Finanzdienstleister. Goldtero habe Anleger vorsätzlich getäuscht und abkassiert. Die „angelegten“ Geldbeträge und versprochenen Gewinne seien Anlegern nie ausbezahlt worden. Angeblich landete das Geld der Anleger direkt bei den Betrügern. Was ist dran? Alles deutet auf Anlagebetrug! Wie aber stehen die Chancen der Opfer, sich ihr Geld zurückzuholen? Warum kann die Polizei Anlegern nicht weiterhelfen? Wer kann Anlegern jedoch zielführend helfen? 

Die Website ist Fake!

Anleger behaupten, Goldtero hätte sie schon auf der Website getäuscht, belogen und betrogen. Dort haben Anleger nichts als dreiste Lügen gelesen. Mitunter hieß es da:

„Tausende von Traderm nutzen unsere Plattform für das Trading an den Märkten und bieten Tradern aller Qualifikationsstufen eine Vielzahl von Möglichkeiten. Mit fortschrittlicher technischer Analyse, flexiblen Handelssystemen und Expert Advisors sowie mobilem Handel werden alle Ihre Handelsanforderungen abgedeckt.“

Dabei wirkte die Website völlig real! Der als vermeintlich sicheres Investment getarnte Anlagebetrug war für gutgläubige Anleger nie zu erkennen. Mehr noch: Die Anleger haben ihr komplettes „Investment“ an die falschen Broker verloren. Tatsächlich wurde ihr Geld aber nie investiert. Nicht einmal Experten können derart gut gemachte Fakes immer sofort aufdecken.

Wo verstecken sich die Betreiber?

Die Betreiber von Goldtero tun möglichst alles, damit Anleger nichts vom Schwindel merken. Daher werden Anleger diese Frage eher nicht beantworten können! Die Betreiber unterhalten eine Menge ähnlicher Websites auf Basis desselben schäbigen Betrugsmodells gleichzeitig. Sie aktualisieren diese Websites penibel, damit sie sie fix on- oder offline schalten können. Ferner verändern die Betrüger auch ihre Top-Level-Domain und sind so leicht in der Lage, die staatlichen Ermittlungsbehörden zu täuschen und ihre Ermittlungen empfindlich zu stören.

Doch wer ist der Betreiber der Goldtero? Auf der Website von Goldtero gibt es dazu nur unzureichende Angaben. Der einzige Name, den wir auf der Webseite vorfinden, ist der von Matthew Lingrem, angeblich Chief Currency Analyst, der vorgeblich regelmäßig Workshops im Namen von Goldtero anbietet. Wir konnten allerdings keinen Matthew Lingrem in unseren Datenbanken finden, es scheint sich somit um eine fiktive Person zu handeln. Zudem: Eine Support-E-Mail-Adresse oder Telefonnummer sucht man innerhalb des Internetauftritts vergebens. Und es bleiben weitere Fragen offen: Wo ist der Sitz des Unternehmens und gibt es etwaige Zweigstellen? Wer ist der Geschäftsführer? Wie viele Mitarbeiter sind dort beschäftigt und wo kann man die Geschäftszahlen einsehen?

Anleger haben keine Ahnung, dass sie bereits betrogen wurden!

Während Anleger von unfassbaren Gewinnen träumen, wurde der Anlagebetrug unbemerkt oft schon vollendet. Dass etwas nicht richtig läuft, bemerken Anleger oft erst, wenn die unlauteren Broker ihnen das Geld nicht auszahlen wollen. Meistens sind die Kriminellen dann auch schon längst verschwunden! Die Betrugsopfer geben oft auch noch zu bedenken, dass sie zudem hanebüchene Steuern, Gebühren oder sonstige Zahlungen geleistet hätten, um eine Auszahlung durch die „Broker“ herbeizuführen – so verzweifelt waren sie! Natürlich haben die Betrüger Anlegern auch dann ihr Geld nicht ausbezahlt, denn das hatten die Kriminellen nie vor.

Was bringen den Betrugsopfern Warnlisten der Aufsichtsbehörden?

Die Betrugsopfer fühlen sich oft mitschuldig am Anlagebetrug, da sie diesen nicht verhindern konnten. Und auch wenn etliche Anleger vorher Internetrecherche betrieben hatten, waren sie nicht imstande, den ganzen Schwindel vorherzusehen. Da Anleger keine Ungewöhnlichkeiten recherchieren konnten, glaubten sie irrig, dass alles korrekt war. Warum aber konnten Anleger nichts Ungewöhnliches erkennen? Dies nicht, weil die Täter oft noch mehrere Monate nach dem Anlagebetrug ihr kriminelles Unwesen treiben, da die Aufsichtsbehörden deren kriminelle Handlungen oft nicht sofort aufdecken können. Grundsätzlich geben die Behörden Warnlisten oft erst heraus, wenn der Anlagebetrug ihnen vormals von anderen Betrugsopfern kundgetan worden ist. Spätere Anleger merken daher nichts vom Anlagebetrug. Nur, wenn bereits betrogene Anleger ihre Erfahrungen mit dem falschen Broker öffentlich in Foren, Bewertungsplattformen oder auf sozialen Medien öffentlich diskutieren und beispielsweise bei ersten Auszahlungsproblemen mit den betrügerischen Brokern Rechtsanwälte aufsuchen, geben die Aufsichtsbehörden ihrerseits erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker heraus!

Was tun die betrogenen Opfer?

Betrogene Opfer wenden sich in ihrer Verzweiflung hilfesuchend zunächst an die Polizei – „Deinen Freund und Helfer“ - und stellen dort eine Strafanzeige wegen Anlagebetrugs. Denn so - glauben die Opfer fälschlich - könnten sie ihr Geld zurückbekommen. Weit gefehlt! Eine Strafanzeige zielt nämlich nur auf die Strafverfolgung und im besten Fall auch auf die Bestrafung der Verbrecher ab! Die Betrugsopfer erhalten dadurch aber keinen einzigen Cent zurück, sondern müssen sich ihr Geld anders zurückholen! Hierfür sind komplexes Knowhow und viel Zeit für umfassende Ermittlungen nötig. Staatlichen Ermittlungsbehörden fehlen dafür oft die entsprechenden personellen und finanziellen Mittel.Dazu erläutert Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte: „Wir stellen forensische Untersuchungen an. Mittels unserer internationalen Netzwerke sind wir in der Lage, auch Fälle mit internationalem Bezug zu lösen, wobei die Mehrheit der Fälle ohnehin einen Auslandsbezug aufweist. Wir nehmen die Spur des Geldes auf. Damals sagte man, Geld sei nicht weg, sondern nur woanders. Nun möchten wir ergänzen: Geld ist zudem digital verfolgbar, auch wenn es bereits über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain unkenntlich gemacht wurde“.

Resch Rechtsanwälte - Erfahrung im Anlegerschutz seit 1986

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