Google Analytics bald verboten ? Was tun ?

  • 2 Minuten Lesezeit

Google Analytics wurde bereits in Italien, Österreich und Frankreich verboten.


Österreich machte im Januar 2022 den Anfang, indem die Datenschutzbehörde das Web-Analyse-Tool in mehreren Punkten für nicht mit der DSGVO übereinstimmend erklärte. 


So sollen vor allem die Anforderungen zur Drittlandübermittlung und die allgemeinen Grundsätze zur Datenübermittlung gem. Art. 44 DSGVO nicht eingehalten werden. 


Nach und nach zogen einige EU-Staaten nach, wie Italien und Frankreich. 


Was ist Google-Analytics?


Mit Google-Analytics haben Webseiten-Betreiber die Möglichkeit statistische Daten über ihre Webseite in Erfahrung zu bringen. 


Sprich Infos über Besucherzahlen und Dauer, aber auch wie sich die Besucher der Webseiten verhalten (was wird besonders häufig angeklickt und in welche Reihenfolge, aber auch welche Suchbegriffe eingegeben wurden) – mit diesen Infos können die Betreiber dann ihre Webseiten entsorgend dem Verhalten der Besucher anpassen und verbessern. 


Und wie funktioniert das? 

Durch das Einbinden eines Tracking Codes ermöglicht Googles Analytics die kontinuierliche Analyse und eine statistische Auswertung über die Webseite und deren Besucher. Dafür muss Google-Analytics in der Webseite integriert werden. 



Das Problem:

Durch eben dieses Tracking fallen große Mengen an personenbezogenen Daten an, die gespeichert werden und inkl. der IP-Adressen an die Cloud-Rechenzentren in die USA übermittelt werden. 


Google hält sich jedoch dahingehend bedeckt, welche Daten genau übermittelt und gespeichert werden (Hinweise finden sich zwar innerhalb der Nutzungsbedingungen, jedoch ist das den meisten Betreibern nicht bewusst). 


Google nutzt diese Daten auch zur Optimierung seiner eigenen Dienste wie YouTube oder entwickelt Nutzerprofile, um Werbemaßnahmen personenorientiert schalten zu können. 


Ein Hauptproblem ist es, dass eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA stattfindet, ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen. 



Lösung:

Um Google Analytics überhaupt datenschutzkonform verwenden zu können benötigt man hierfür eine Einwilligung der Webseiten-Besucher. Gleichzeitig müssen die Webseiten-Besucher auch darüber aufgeklärt werden, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten (in Betracht kommt hier vor allen Dingen die IP-Adresse) in den USA verarbeitet werden, ohne dass sicher ist, dass das gleiche datenschutzrechtliche Niveau besteht. Eine solche Einwilligung kann nur vor Beginn der Datenverarbeitung rechtlich sicher eingeholt werden. Hierfür wird man Consent-Management Tools (Cookie-Banner) verwenden.


Man kann aber auch auf datenschutzfreundlichere Tools zurückgreifen, die auch lokal gehostet werden können. Ihre Agentur, die Ihre Webseite erstellt kann Sie hier auch zu den entsprechenden in Fragen kommenden Tools beraten. Damit wäre man bei einem Verbot gut vorbereitet.



Henning Koch, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter (auch behördlicher) Datenschutzbeauftragter (Wirtschaftskanzlei Ruhmann Peters Altmeyer PartG mbB) und Geschäftsführer der RPA Datenschutz + Compliance GmbH.                  

Sie können mir folgen auf LinkedIn

Hier hören Sie meinen Podcast

Foto(s): Photo by Myriam Jessier on Unsplash

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt und DSB (TÜV) Henning Koch

Beiträge zum Thema