Google Analytics rechtssicher nutzen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Wenn Sie einen erfolgreichen Internetauftritt aufbauen wollen, kommen Sie um die Nutzung von Webseiten-Analyse-Tools nicht herum. Doch spätestens bei dem Namen "Google" sollten die Datenschutz-Alarmglocken läuten. Google ist bekannt für seinen unsensiblen Umgang mit Daten (dies stellte zuletzt auch das LG München I fest). Google sitzt sowohl in Irland (EU), als auch in den USA und hat dort auch entsprechende Server. Eine Datenübermittlung in die USA ist nicht ausgeschlossen und birgt das Risiko, dass US-Behörden ungehinderten und uneingeschränkten Zugriff auf die verarbeiteten Daten bekommen.

Was sind die Grundanforderungen an ein Analysetool?

Im Datenschutzrecht gilt, dass die personenbezogene Daten grundsätzlich nur verarbeitet werden dürfen, wenn eine der Bedingungen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist.

Da die Nutzung vorwiegend den eigenen Interessen des Seitenbetreibers dient ist eine Einwilligung zwingend erforderlich, Art. 6 Abs. 1 a. DSGVO. Die Einwilligung muss vor der Verarbeitung der Daten vorliegen.

Sie müssen zudem dafür Sorge tragen, dass Tracking Cookies und sonstige nicht notwendige Cookies über das Cookie Consent Tool aktiviert werden. Auch das Cookie Consent Tool muss datenschutzkonform sein. 

Zudem müssen Sie einen Auftragsdatenvereinbarungvertrag mit Google abschließen. Dieser ist zwingend notwendig, da Google ein Dritter ist, der Daten Ihrer Nutzer:innen verarbeitet.

In Ihrer Datenschautzerklärung müssen Sie dann auch auf Google Analytics hinweisen. Sie sollten dazu das Unternehmen mit Anschrift, den Zweck der Verarbeitung und die Rechtsgrundlage nennen, aufgrund derer die Datenverarbeitung erfolgt - hier z.B. der Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).

Was muss ich sonst beachten?

Wer Google Analytics nutzt, sollte zudem diejenigen Maßnahmen ergreifen, die den Datenschutz erhöhen. Dazu gehört unter anderem, die Webseite so zu gestalten, dass die Datenverarbeitung möglichst datensparsam und vor allem sicher stattfindet. 

Hierbei sollten auch die Einstellungen allgemein datenschutzfreundlich gewählt werden. Sollten Sie eine Agentur mit der Webseitenerstellung beauftragen, sollten Sie dieses darauf hinweisen und sich mit denen austauschen.

Insbesondere sollte die IP Anonymisierung durch die Einstellung "Anonymize IP" aktiviert werden. Hierdurch werden die letzten Ziffern der IP-Adresse der Nutzer:innen so geändert, dass eine Zuordnung regelmäßig ausgeschlossen ist. Um sicherzugehen, dass die IP-Anonymisierung auch klappt, sollten Sie die Anonymiersierung im Nachhinein auch überprüfen (hierzu detailliert: https://keyperformance.de/ip-anonymisierung-google-analytics).

Vor dem Gebrauch von Analyse Tools, sollten Sie wegen Art. 35 DSGVO zudem eine Transfer Impact Assesment (TIA) gemacht werden - also eine Risikoanalyse, welche Folgen für den Nutzer bei einem Datentransfer in ein Drittland eintreten.

Zudem sollten Sie die aktuellste Version von Analytics verweden. Aktuell Version 4 (Stand. 13.01.2022).

Gibt es Alternativen?

Auch wenn die kostenlose Version von Google Analytics mit einem MArktanteil von 86 % weiterhin der Vorreiter in Sachen Web-Analyse bleibt, dürfen Sie nicht vergessen, dass es auch viele Alternativen gibt. Ob sich diese Alternativen für die lohnen, muss individuell für Webseite und Anliegen geprüft werden.

Um nur ein paar Alternativen und Vor-/Nachteile zu nennen: 

Matomo / Piwik Pro - Matomo bzw. Piwik bietet die Möglichkeit die Daten auf den eigenen Servern zu speichern. Auch ist eine Speicherung auf den von Matomo zur Verfügung gestellten europäischen Servern möglich. Allerdings kostet es je nach Umfang ab 19,00 EUR.

Adobe Analytics - Überzeugt mit einfachem Drag and Drop, allerdings ist es wohl sehr teuer und Adobe schweigt über die Kosten.

Etracker - Etracker ist ohne Cookies einsatzfähig, sodass dahingehend keine Einwilligung nötig ist. Allerdings ist unserer Ansicht nach eine Einwilligung für die Erhebung der Daten notwendig, wenn auch nicht bereits im Cookiebanner. Etracker bietet einen sehr tiefen Einblick in das Nutzer:innenverhalten möglich ist.

Fazit

Grundsätzlich sind Analysetools die Web-Tools, die am anfälligsten für Datenschutzbedenken sind. Denn Sie erheben personenbezogene Daten wie IP-Adressen, um diese für eigene Interessen zu nutzen. Dementsprechend sollten Sie bei dem Einsatz besonders vorsichtig sein.

Wenn Sie Hilfe bei der Prüfung von Datenschutz von Webseiten brauchen, dann melden Sie sich gerne bei uns.

Titelbild: Wanja Kleiber

Foto(s): Wanja Kleiber

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Wanja Kleiber

Beiträge zum Thema