Google Bewertungen mit Anwalt löschen lassen: Auch in 2024 oftmals die bessere Idee

  • 2 Minuten Lesezeit

Wir möchten mit diesem Beitrag aufzeigen, weshalb es für betroffene Unternehmen sinnvoll ist, gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten, wenn es um das Thema „Google Bewertungen löschen“ geht.


1. Wieso gleich zum Anwalt, wenn es um negative Google Bewertungen geht?



Wir vertreten seit mehreren Jahren Mandantinnen und Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen von A wie Autohaus oder Anwalt bis Z, wie Zahnarzt.

Aus unseren bisherigen Beratungspraxis wissen wir, dass eigene Löschversuche von Mandanten dazu führen können, dass eine an sich löschbare Bewertung sogar unlöschbar wird. Wenn z.B. gegenüber Google kommuniziert wird, dass es sich bei dem Bewerter um einen Kunden handelt, obwohl dies gar nicht der Fall ist bzw. nicht feststeht, kann dies eine Bewertung unlöschbar machen.

Aber auch aus anderen Gründen ist es sinnvoll, direkt einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Löschung der negativen Google Bewertungen zu beauftragen. Hier sind einige der wichtigsten Gründe in Kürze:


  • Google reagiert auf eigene Löschanträge von Unternehmen nur äußerst selten


  • Die Bearbeitung kann sich erheblich verzögern, was insbesondere bei besonders rufschädigenden Bewertungen nicht hinnehmbar ist.


  • Google möchte eine rechtliche Begründung des Löschantrages, was die meisten Unternehmen überfordert.


2. Schlechte Google Bewertungen löschen lassen


Gerner sind wir auch Ihnen dabei behilflich, Ihre schlechten Google Bewertungen bzw. negativen Google Rezensionen entfernen zu lassen!

Mit unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet kennen wir alle Argumente und Strategien, um eine sehr hohe Erfolgsquote  bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen (z. B. Fake-Bewertungen / 1-Sterne Bewertungen ohne Kommentar) für Sie zu erreichen.


3. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre schlechten Google Bewertungen erfolgreich beseitigen können.

Das Kanzlei-Team freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de).

Nutzen Sie auch gerne die Nachrichtenfunktion hier auf Anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter Bewertung). Weitere Preisinformationen und unsere Staffelungen finden Sie auf unserer Webseite (www.bewertungsbeseitiger.de )


4. Firmenrechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de


Foto(s): @Tim-Müller Zitzke

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