Google-Fonts-Fälle: Die Polizei Berlin berichtet über Durchsuchungen

  • 3 Minuten Lesezeit

Die massenhaften Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen wegen der Nutzung von Google Fonts, die unter anderem Rechtsanwalt Kilian Lenard für Herrn Martin Ismail und die RAAG Kanzlei Dikigoros Nikolaos Kairis für Herrn Wang Yu, Frau Wang Yu, Frau Jolanta Januszewski sowie Herrn Omar Taha M Salhin versandt hatten, sorgten in den letzten Wochen für umfangreiche Diskussionen im Netz. Von Anfang an stand der Vorwurf im Raum, dass es in den Fällen weniger um datenschutzrechtliche Interessen als vielmehr um die Erzielung von Einnahmen geht. Und da die Berechtigung der Forderungen in den Abmahnschreiben unter verschiedenen Aspekten Zweifeln unterlag, erstatteten zahlreiche Betroffene Strafanzeige. Nun gibt es zu den Fällen erfreuliche Neuigkeiten:

Die Polizei Berlin berichtet über Durchsuchungen

In einer Polizeimeldung vom 21.12.2022 berichtet die Polizei von einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte, einen 53-jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen 41-jährigen Mandanten, angeblich Repräsentant einer „IG Datenschutz“. Nach dem Bericht der Polizei wurde am 21.12.2022 wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme vom 346.000 Euro vollstreckt.

Besonders interessant sind die in dem Bericht der Polizei genannten Zahlen:

„420 Anzeigen von „Abgemahnten“, die letztlich nicht gezahlt haben, liegen der Staatsanwaltschaft Berlin inzwischen vor. Aus der Auswertung der Kontounterlagen der Beschuldigten ergibt sich indes, dass etwa weitere 2.000 Personen das „Vergleichsangebot“ aus Sorge vor einem Zivilverfahren und in der unzutreffenden Annahme, der behauptete Anspruch bestünde tatsächlich, angenommen und gezahlt haben.“

Nach meiner Einschätzung dürfte die Zahl der Betroffenen weitaus höher sein. Dies wird nach meiner Einschätzung auch die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel ergeben. In dem Bericht der Polizei heißt es hierzu:

„Die heutigen Durchsuchungen führten zum Auffinden von Beweismitteln, insbesondere Unterlagen und Datenträgern, die nunmehr ausgewertet werden müssen. Sie sollen unter anderem über die Anzahl, Auswahlkriterien und Identität, die tatsächlichen Umsätze und die genaue Vorgehensweise weiteren Aufschluss geben.“

Quelle: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2022/pressemitteilung.1277732.php

Das Signal an die anderen Abmahner ist klar

Der Anwalt mit Kanzleisitz in Berlin und sein Mandant sind nicht die einzigen, die Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts ausgesprochen hatten und Zahlungsforderungen gestellt hatten. Andere Abmahner waren nach meinem Eindruck zwar bei weitem nicht so fleißig. In vielen der mir vorliegenden anderen Verfahren war jedoch auch das Vorgehen der anderen Abmahner rechtlich höchst problematisch, weshalb ich meinen Mandanten von Zahlungen abgeraten hatte und die Abmahnungen und Zahlungsforderungen in vielen Fällen auch zurückgewiesen hatte. Daraufhin waren die Abmahnungen und Zahlungsforderungen nicht mehr weiterverfolgt worden.

Nachdem viele Betroffene zuletzt dazu übergegangen waren, sich gegen die Abmahnungen und Zahlungsforderungen zu wehren und nunmehr auch polizeiliche Ermittlungen laufen, dürften sich die Verfahren für die Betroffenen in den allermeisten Fällen erledigt haben, sofern sie die erforderlichen Änderungen auf ihren Webseiten vorgenommen haben. Für die Abmahner kann ihr Vorgehen dagegen noch ein teures Nachspiel haben.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) bei Internetrecht-Rostock.de ständig Online-Händler und Webseiten-Betreiber unter anderem zu datenschutzrechtlichen Fragen.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine datenschutzrechtliche Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch ein Schreiben wegen eines Datenschutzverstoßes erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten