Google Fonts: die RAAG Kanzlei Dikigoros Nikolaos Kairis ist jetzt auch für Frau Jolanta Januszewski tätig

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Abmahnung DSGVO Google Fonts RAAG Kanzlei für Jolanta Januszewski

Mir wurde eine Abmahnung der RAAG Kanzlei Dikigoros Nikolaos Kairis vorgelegt, in der es wieder einmal um das Thema „Google Fonts“ geht. Ich dachte eigentlich, das Thema wäre durch. Aber nachdem die RAAG Kanzlei zunächst für Herrn Wang Yu und später für Frau Wang Yu tätig war, wird man nun für Frau Jolanta Januszewski tätig.

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Update 21.11.2022:

Und noch ein neuer Mitspieler: die RAAG Kanzlei Dikigoros Nikolaos Kairis ist jetzt auch für Herrn Omar Taha M Salhin tätig. Auch er ist - was für eine Überraschung - Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz (kurz: VIVA Datenschutz). Ansonsten alles wie gehabt: Auch in diesen Fällen wird die Möglichkeit einer Einigung gegen Zahlung eines Betrages von 230,96 Euro angeboten.

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Eine Rückblende auf die vorangegangenen Abmahnwellen

Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts sind salopp gesagt in Mode gekommen. Aufgrund der Vielzahl der Abmahnungen darf man durchaus von Abmahnwellen sprechen: Nachdem zunächst verschiedene Privatpersonen mit eigenen Schreiben Schadenersatz wegen der datenschutzrechtswidrigen Nutzung von Google Fonts gefordert hatten, waren in der Folgezeit dann auch verschiedene Anwaltskanzleien für betroffene Internetnutzer auf das Thema eingestiegen, unter anderen auch die RAAG Kanzlei Dikigoros Nikolaos Kairis:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-2-google-fonts-abmahnungen-oktober-2022-205530.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/raag-kanzlei-dikigoros-kairis-fuer-wang-yu-wegen-google-fonts-es-bleibt-unserioes-205114.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-ein-schreiben-der-raag-kanzlei-wegen-nutzung-von-google-fonts-erhalten-204854.html

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-google-fonts.htm

Die nächste Runde ist eröffnet:

Also gut, das gleiche Spiel, aber mit einer neuen Mitspielerin: Sie heißt Jolanta Januszewski und ist Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz - kurz: VIVA Datenschutz. Ja, richtig gelesen: VIVA Datenschutz. Die Bezeichnung kennen wir bereits aus den vorangegangenen Abmahnschreiben der RAAG Kanzlei für Frau Wang Yu, die ihrerseits ebenfalls Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz - kurz: VIVA Datenschutz sein soll.

Im Impressum der Internetseite unter vivadatenschutz.de ist in der Tat Frau Jolanta Januszewski angegeben. Wer oder was die VIVA Datenschutz im Übrigen sein soll, bleibt jedoch etwas unklar, eine Interessengemeinschaft halt.

Besonders auffällig: Die Internetseite der VIVA Datenschutz ähnelt doch sehr stark der Internetseite der Interessensgemeinschaft Datenschutz – kurz: IG Datenschutz unter der Domain igdatenschutz.de (Stand: 16.11.2022). Das wiederum ist die Internetseite, für die laut des dort vorgehaltenen Impressums Herr Martin Ismail verantwortlich ist (Stand: 16.11.2022). Der hatte zuvor mit den über Rechtsanwalt Kilian Lenard versandten Forderungsschreiben wegen der Nutzung von Google Fonts bundesweit für Aufsehen gesorgt.   

Ansonsten alles wie gehabt:

„Die Viva Datenschutz hat sich der Verteidigung und Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtlichem Weg verschrieben.“ 

„Mein Mandant nimmt Sie als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Ziffer 7 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Anspruch.“

„Demnach hat meine Mandantschaft aufgrund der von Ihnen gesetzten Handlung verschiedene Ansprüche nach der DSGVO und des BGB:

Anspruch auf Löschung und Unterlassung gemäß Art. 17 DSGVO sowie § 823 Abs. 1 i.V.m. 1004 BGB

(…)

Anspruch auf Auskunft über die Datenverarbeitung entsprechend Art. 15 DSGVO

(…)

Anspruch auf Schadenersatz entsprechend Art. 82 Abs. 1 DSGVO

(…)

Anspruch auf Kosten

(…)“

Und natürlich gibt es auch wieder eine Vergleichsmöglichkeit:

Gegen Zahlung eines Betrages von 230,96 Euro sind sämtliche Ansprüche verglichen und es werden keine weiteren juristischen Schritte eingeleitet.

Meine Einschätzung: 

Fast ist man geneigt zu fragen: Echt jetzt? Nachdem die Frage der Berechtigung von Schadensersatzforderungen wegen der datenschutzrechtswidrigen Nutzung von Google Fonts unter dem Aspekt des Rechtsmissbrauchs bereits seit einiger Zeit sehr intensiv diskutiert wird, sind einige der Betroffenen inzwischen zum Gegenangriff übergegangen. Strafanzeigen laufen nach Berichten im Internet ebenfalls bereits. Und nun soll also eine weitere Runde im Abmahnreigen eröffnet werden. Kann man natürlich machen. Ich habe jedoch ganz erhebliche Zweifel, dass sich noch viele Webseitenbetreiber finden werden, die wie bei den vorangegangenen Abmahnwellen eine Zahlung leisten. 

Ansonsten bleibt es natürlich dabei:

Wenn der erhobene Vorwurf hinsichtlich der dynamischen Einbindung von Google Fonts berechtigt ist, sollten Sie unverzüglich die erforderlichen Änderungen vornehmen. Denn nach der Abmahnwelle ist offenbar vor der Abmahnwelle.

Meine Empfehlungen:

  1. Klären Sie zunächst den Sachverhalt.
  2. Leisten Sie ohne anwaltliche Beratung keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich im Übrigen fachkundig anwaltlich beraten.

Aufgrund der Gesamtumstände stellt sich aus meiner Sicht auch im Hinblick auf die Abmahnungen der RAAG Kanzlei Dikigoros Nikolaos Kairis für Frau Jolanta Januszewski die Frage, ob es nicht sinnvoll ist, die Zahlungsforderung von vornherein anwaltlich zurückweisen zu lassen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) bei Internetrecht-Rostock.de ständig Online-Händler und Webseiten-Betreiber unter anderem zu datenschutzrechtlichen Fragen.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch ein Schreiben wegen der Nutzung von Google Fonts erhalten?

Wenn Sie auch ein Schreiben wegen eines Datenschutzverstoßes erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): Andreas Kempcke

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