Update 2 Google-Fonts-Abmahnungen Oktober 2022

  • 6 Minuten Lesezeit

Mein letztes Update zu den datenschutzrechtlichen Abmahnwellen wegen der Nutzung von Google Fonts liegt noch gar nicht lange zurück, da gibt es schon wieder ganz viele Neuigkeiten:

Zunächst ein kurzer Rückblick:

Von manchen wurden Abmahnwellen wegen Datenschutzverstößen ja bereits prophezeit, bevor die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft trat. Tatsächlich ließen die befürchteten Abmahnwellen dann jedoch lange Zeit auf sich warten. Nun ist es also soweit. Zunächst forderten einzelne Betroffene mit mehr oder weniger inhaltsgleichen Schreiben Schadenersatz wegen des Vorwurfes eines Datenschutzverstoßes durch die Nutzung von Google Fonts. Aus meiner Sicht bestanden in diesen Fällen von Anfang an greifbare Anhaltspunkte dafür, dass die Schreiben weniger aus datenschutzrechtlichen Interessen heraus versandt worden sind als vielmehr aus finanziellen Interessen. Richtig Bewegung kam in die Geschichte, als Anwaltskanzleien anfingen, massenhaft Forderungsschreiben an Webseiten-Betreiber zu versenden. Hierüber hatte ich hier bereits mehrfach berichtet, unter anderem in meinem letzten Update. 

Und hier sind die News:

1. Rechtsanwalt Kilian Lenard für Herrn Martin Ismail

Nach der Anzahl der hier vorliegenden Fälle liegt Rechtsanwalt Kilian Lenard mit seinen Zahlungsaufforderungen für Herrn Martin Ismail weiterhin ziemlich weit vorn. Allerdings haben die Kollegen von der Kanzlei LHR im Internet über einen von Ihnen erwirkten Beschluss des LG Baden-Baden vom 11.10.2022 berichtet, mit dem eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Martin Ismail erlassen worden ist.

Mit der einsteiligen Verfügung ist Herrn Martin Ismail vorläufig aufgegeben worden, es zu unterlassen, einen Partnerbetrieb des Franchise-Systems der Antragstellerin mit Forderungen im Zusammenhang mit der Einbindung von „Google Fonts“ zu kontaktieren. Dieser Beschluss hat zwar nur vorläufigen Charakter. Er gilt auch nur im Verhältnis der Parteien des konkreten Rechtsstreits. Gleichwohl hat der Beschluss natürlich Signalwirkung. Es bleibt nun abzuwarten, wie Martin Ismail in dem Verfahren reagieren wird.

-- EDIT 28.10.2022:

Martin Ismail bzw. die IG Datenschutz geben sich kämpferisch. Auf der Internetseite der IG Datenschutz ist eine Stellungnahme mit dem folgenden Inhalt veröffentlicht worden (Stand: 28.10.2022): 

"Die Anwälte LHR verbreiten derzeit im Netz, dass gegen unser Mitglied Martin Ismail eine einstweilige Verfügung im Rahmen des Vorgehens gegen Google Fonts Verstöße erlassen wurde.

In dem Verfahren wurden wir bisher nicht gehört und haben hiergegen Widerspruch eingelegt. Offen ist insoweit, auf welcher Grundlage die Verfügung erlassen wurde.

Die Anwälte LHR machen hier die diffuse Verletzung einer dritten Person gelten, die in dem Google Fonts Verfahren gar nicht angegangen wurde. Die Anwälte stützten sich auch nicht auf konkret verletzte Rechte, sondern behaupten lediglich generell eine Anspruch, worauf gestützt auch immer.

Der Ausgang des Verfahrens dürfte daher derzeit nicht bestimmbar sein. Wir werden jedoch hiergegen mit allen Möglichkeiten vorgehen, denn, dass die im Verfahren an sich genannten Personen gegen Datenschutzvorschriften verstoßen haben, wird nicht angegangen.

Ein Verstoß war also immer gegeben und dies werden wir auch weiterhin angehen.")

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Stress droht Martin Ismail allerdings auch von anderer Seite. Inzwischen denken nämlich offenbar immer mehr Betroffene darüber nach, zum Gegenangriff überzugehen und negative Feststellungsklagen einzureichen. Man darf gespannt sein, wie diese Verfahren verlaufen werden. Alle, die keine unnötigen Kosten verursachen wollen, greifen entspannt zur Popcorn-Tüte und beobachten das Geschehen interessiert von der Zuschauer-Tribüne.

Im Internet kursieren derweil bereits recht wilde Gerüchte, dass Rechtsanwalt Kilian Lenard womöglich gar nicht existiere und ähnliches. Das war wohl zu erwarten. Wenn Rechtsanwalt Kilian Lenard demnächst in gerichtlichen Verfahren auftreten muss, wird diese Frage wohl geklärt werden können.

Aktuell (Stand: 27.10.2022) versendet Rechtsanwalt Kilian Lenard offenbar an diverse Empfänger nochmals neu datierte Forderungsschreiben mit neuen Fristsetzungen, die inhaltlich den zuvor bereits übersandten Forderungsschreiben entsprechen. Die neuerlichen Schreiben resultieren offenbar aus der Tatsache, dass in vielen Verfahren die ersten Forderungsschreiben aufgrund von Verzögerungen beim Versand erst nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfristen bei den Betroffenen eingingen. Vor diesem Hintergrund sollen nunmehr offenbar neue Zahlungsfristen gesetzt werden.

Bislang (Stand: 27.10.2022) liegen mir keine Informationen vor, dass Martin Ismail wegen der von ihm geltend gemachten Ansprüche gerichtliche Verfahren eingeleitet hat.

2. RAAG Kanzlei Dikigoros Nikolaos Kairis für Herrn (oder Frau?) Wang Yu

Später gestartet, aber nach der Anzahl der hier vorliegenden Fälle noch immer stark am Aufholen ist die RAAG Kanzlei Dikigoros Nikolaos Kairis für Herrn oder Frau (?) Wang Yu. Mal ist es in den Schreiben der eine, mal die andere. Und da drängt sich natürlich die Frage auf: Wer denn jetzt, Herr oder Frau Wang Yu? Man weiß es nicht so genau. Falls deren Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden sollen, wird aber wohl auch diese Frage geklärt werden können.

Bislang (Stand: 27.10.2022) liegen mir keine Informationen vor, dass Herrn oder Frau (?) Wang Yu wegen der geltend gemachten Ansprüche gerichtliche Verfahren eingeleitet hat.

3. Eine Klage gibt es aber doch

Der Kollege Prof. Dr. Buchmann hat im Internet über eine ihm vorliegende Klage wegen eines Datenschutzverstoßes berichtet. Details sind derzeit zwar noch nicht bekannt. In dem von ihm betreuten Verfahren wird der Termin der mündlichen Verhandlung jedoch voraussichtlich bereits im Dezember stattfinden. Man darf gespannt sein, wie der dort zu verhandelnde Sachverhalt konkret lag und wie das Gericht die daraus resultierenden Rechtsfragen beurteilen wird.

4. Inzwischen abgeschlagen: die Einzelkämpfer

Von den anderen „Betroffenen“, die Zahlungsforderungen wegen der Nutzung von Google Fonts stellen, ist inzwischen nur noch vereinzelt zu hören.

Bislang (Stand: 27.10.2022) liegen mir keine Informationen vor, dass in einem dieser Verfahren die geltend gemachten Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren weiterverfolgt worden sind.

In den meisten Fällen geht es offenbar nur um Geld

In den meisten der mir vorliegenden Fälle bestehen nach wie vor greifbare Anhaltspunkte dafür, dass die Webseiten ausschließlich zu dem Zweck aufgesucht worden sind, um datenschutzrechtliche Ansprüche geltend machen zu können. Es drängt sich also nach wie vor der Verdacht auf, dass es vielen Abmahnern schlichtweg um Geld geht. Die Beträge sind in den einzelnen Fällen zwar recht überschaubar. Berücksichtigt man die Vielzahl der Fälle, dann kann man nach meiner Auffassung aber durchaus von einem Geschäftsmodell sprechen.

Wie es weitergehen wird

Offenbar gibt es nach wie vor viele Internetseiten, die angreifbar sind. Die Problematik ergibt sich nach Mitteilung verschiedener Mandanten nämlich auch bei Nutzung anderer Tools und Services wie z.B. bei der Einbindung von YouTube-Videos, des Google ReCAPTCHA oder Google Maps. 

Aufgrund der inzwischen eingeleiteten gerichtlichen Verfahren wird es nach meiner Einschätzung jedoch recht bald gerichtliche Entscheidungen zu den aktuellen datenschutzrechtlichen Abmahnungen geben. Ich gehe davon aus, dass die Gerichte die Anhaltspunkte für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens zu würdigen wissen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) bei Internetrecht-Rostock.de ständig Online-Händler und Webseiten-Betreiber unter anderem zu datenschutzrechtlichen Fragen.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

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  • Rufen Sie mich einfach an unter 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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