Google-Rezensionen: Kriterien zur Löschung

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In der heutigen digitalen Landschaft sind Online-Bewertungen auf Plattformen wie Google ein entscheidender Faktor, der das öffentliche Image und den Erfolg eines Unternehmens prägt. Negative Rezensionen können erheblichen Schaden anrichten, indem sie potenzielle Kunden abschrecken und das Geschäftsergebnis beeinträchtigen. Daher ist ein umfassendes Verständnis der Kriterien, die Google bei der Löschung von Bewertungen anlegt, für jedes Unternehmen von großer Bedeutung.


Google hält sich an spezifische Richtlinien, die festlegen, welche Arten von Bewertungen entfernt werden können. Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede negative Bewertung gelöscht werden kann. Nur solche, die gegen die festgelegten Richtlinien von Google verstoßen, können entfernt werden. 

Diese Kriterien sind wie folgt:

  1. Unangemessener Inhalt: Jede Art von obszönem, vulgärem oder beleidigendem Inhalt kann zur Löschung führen. Hassreden, Diskriminierung und Schikanen fallen ebenfalls in diese Kategorie.
  2. Irreführung und Falschinformation: Bewertungen, die irreführende oder falsche Informationen enthalten, sind unzulässig. Dies schließt gefälschte Bewertungen ein, die möglicherweise von Konkurrenten oder unzufriedenen Kunden erstellt wurden.
  3. Off-Topic: Bewertungen, die nicht direkt mit dem Unternehmen, seinem Produkt oder seiner Dienstleistung in Verbindung stehen, sind nicht zulässig.
  4. Werbung/Spam: Jegliche Art von Werbung oder Spam in einer Bewertung kann zur Löschung führen.
  5. Geschäftliche Interessenkonflikte: Bewertungen von Personen, die ein direktes geschäftliches Interesse an dem Unternehmen haben, etwa Eigentümer, Mitarbeiter oder Konkurrenten, sind nicht zulässig.
  6. Illegale Inhalte: Bewertungen, die illegale Inhalte enthalten oder solche fördern, werden von Google gelöscht.

Um eine Löschung zu beantragen, muss ein Unternehmen die umstrittene Bewertung melden und dabei den Verstoß gegen die Richtlinien klar darlegen. Sollte Google die Löschung ablehnen, besteht die Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten. Dieser Prozess kann komplex sein und es ist ratsam, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.


Fazit
Online-Bewertungen sind eine bedeutende Einflussgröße für das Image und den Erfolg eines Unternehmens in der digitalen Welt. Ein tiefergehendes Verständnis der Google-Richtlinien für das Löschen von Bewertungen kann dazu beitragen, den möglichen Schaden negativer Bewertungen zu minimieren. Bewertungen, die unangemessen, irreführend, irrelevant, werbend, konfliktbehaftet oder illegal sind, können entfernt werden. Bei Ablehnung der Löschung durch Google besteht die Option, Einspruch einzulegen. Der gesamte Prozess kann rechtlich anspruchsvoll sein, daher ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll, um Ihre Unternehmensreputation effektiv zu schützen.


Weitere Informationen, insbesondere um gegen Fake-Bewertungen vorzugehen:
https://ra-goldmaier.de/urheberrecht/gegen-fake-bewertungen-bei-google-vorgehen/


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