GPSR Risikoanalyse vom Anwalt erstellen lassen – Produktsicherheitsverordnung rechtssicher umsetzen

  • 4 Minuten Lesezeit

Produktsicherheitsverordnung (GPSR) – Neue Anforderungen für Hersteller

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) stellt Hersteller vor umfassende rechtliche Anforderungen. Ein zentrales Element ist die Pflicht zur Erstellung einer Risikoanalyse sowie einer vollständigen technischen Dokumentation zur Produktsicherheit in der EU.

Fehlende oder unzureichende Dokumentationen können schwerwiegende Konsequenzen haben. Ohne eine Risikoanalyse drohen behördliche Maßnahmen wie, Abmahnungen, Marktverbote oder Rückrufe. Zudem steigen die Haftungsrisiken für Hersteller erheblich.

Viele Unternehmen unterschätzen die rechtliche Tragweite der GPSR und sind sich nicht bewusst, dass bereits kleine Fehler bei der Produktsicherheitsprüfung gravierende Folgen haben können. Besonders anspruchsvoll ist die Frage, welche Produkte unter die GPSR fallen und welche spezifischen Anforderungen für unterschiedliche Produktkategorien gelten.

Wie erstelle ich eine GPSR-konforme Risikoanalyse?

Die Risikoanalyse ist das Fundament der Produktsicherheit und ein zentraler Bestandteil der technischen Dokumentation. Dabei geht es nicht nur darum, mögliche Gefahren zu identifizieren, sondern diese auch systematisch zu bewerten.

Hersteller müssen für jedes Produkt festlegen:

  • Bestimmungsgemäße Verwendung: Wer darf das Produkt nutzen und welche Anwendung ist vorgesehen?
  • Mögliche Gefahrenquellen: Welche Risiken bestehen für die Nutzer?
  • Risikobewertung: Wie hoch sind Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit der Gefahren?
  • Maßnahmen zur Risikominderung: Welche Schutzmechanismen sind erforderlich?

Das klingt deutlich, aber unklar bleibt die Umsetzung. Viele Hersteller fragen sich: „Wie erstelle ich eine Risikoanalyse für Produkte?“ Hierbei kommt es auf eine detaillierte, strukturierte Vorgehensweise an. Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Unternehmen die Risikoanalyse nur oberflächlich durchführen und damit nicht den Anforderungen der Marktaufsichtsbehörden gerecht werden.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die technische Dokumentation nach GPSR. Diese muss eine vollständige und nachvollziehbare Beschreibung aller sicherheitsrelevanten Aspekte enthalten, darunter Prüfberichte, Warnhinweise, Gebrauchsanweisungen und CE-Kennzeichnungen.

Produkthaftung vermeiden – Warum eine rechtssichere Dokumentation entscheidend ist

Viele Hersteller wissen nicht, dass eine unzureichende Risikoanalyse nicht nur zu einer Abmahnung führen kann, sondern ein Marktverbot sowie schwerwiegende Produkthaftungsrisiken mit sich bringen kann. Falls ein unsicheres Produkt zu einem Schaden führt, kann das Unternehmen haftbar gemacht werden. Besonders kritisch wird es, wenn eine Marktaufsichtsbehörde feststellt, dass keine Produktsicherheitsprüfung durch einen Anwalt oder eine fachkundige Stelle durchgeführt wurde.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass sich die GPSR deutlich von vorherigen Regelungen unterscheidet. Viele Unternehmen suchen daher gezielt nach Informationen zur Produktsicherheitsrichtlinie vs. Produktsicherheitsverordnung, um herauszufinden, welche Änderungen sie betreffen.

Ein wesentlicher Unterschied ist, dass die GPSR eine stärkere Verantwortung für Hersteller, Importeure und Händler fordert. Wer Produkte auf dem europäischen Markt vertreibt, muss umfassende Nachweise erbringen, dass alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

GPSR Abmahnung – Wettbewerbsnachteile durch unzureichende Dokumentation

Neben den behördlichen Konsequenzen besteht ein weiteres, oft unterschätztes Risiko: Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände. Unternehmen, die ihre Produkte ohne vollständige GPSR-konforme Dokumentation vertreiben, setzen sich rechtlichen Angriffen aus.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können insbesondere in folgenden Fällen drohen:

  • Fehlende oder fehlerhafte Warnhinweise und Sicherheitskennzeichnungen
  • Unvollständige oder nicht nachvollziehbare technische Dokumentation
  • Keine oder fehlerhafte GPSR-Konformitätserklärung
  • Unzureichende Angaben zur CE-Kennzeichnung und Produktsicherheitsprüfung

Da die GPSR auch die Anforderungen an die Verpackung, Kennzeichnung und Anleitungen verschärft, sind viele Produkte ohne entsprechende Anpassungen ein leichtes Ziel für Abmahner. Besonders Importeure und Online-Händler sind betroffen, da ihre Produkte verstärkt überprüft werden.

Wer hier nicht frühzeitig handelt, riskiert nicht nur hohe Abmahnkosten, sondern auch einen nachhaltigen Reputationsverlust und Verkaufsstopps. Eine rechtssichere GPSR-Risikoanalyse und vollständige technische Dokumentation sind daher unerlässlich, um Wettbewerbsvorteile zu sichern und rechtlichen Risiken vorzubeugen.

GPSR-Risikoanalyse erstellen lassen – Rechtssichere Vorlagen und Beratung

Viele Hersteller unterschätzen den Aufwand einer GPSR-konformen Risikoanalyse und technischen Dokumentation. Ohne fundierte rechtliche und technische Kenntnisse ist es schwer, alle Anforderungen vollständig zu erfüllen. Eine fehlerhafte oder lückenhafte Analyse kann jedoch gravierende Konsequenzen haben.

Genau hier setzen wir an. Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erstellung Ihrer GPSR Risikoanalyse, prüfen Ihre technische Dokumentation zur Produktsicherheit in der EU und helfen Ihnen bei der Erstellung der GPSR-Unterlagen.

Unser Service umfasst:

  • Erstellung einer individuellen Vorlage für Ihre GPSR-Risikoanalyse, maßgeschneidert für Ihr Produkt
  • Überprüfung und Optimierung Ihrer technischen Dokumentation, um vollständige Konformität sicherzustellen
  • Beratung der Produktsicherheitsprüfung durch einen Anwalt, um rechtliche Risiken zu minimieren

Viele Unternehmen suchen gezielt nach einer Produktsicherheitsverordnung Checkliste, um einen Überblick über die Anforderungen zu erhalten. Gerne stellen wir Ihnen eine Vorlage für eine Risikoanalyse nach GPSR zur Verfügung, die als Grundlage für Ihre technische Dokumentation dient.

Nutzen Sie unsere Rechtsberatung zur Produktsicherheitsverordnung und lassen Sie sich eine individuelle GPSR-Risikoanalyse erstellen. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Produktsicherheit auf ein rechtskonformes Fundament zu stellen.

Jetzt handeln

Vereinbaren Sie einen Termin für ein telefonisches Erstgespräch auf unserer Website.

Oder rufen Sie an: +49 221 98 65 2726.

Alternativ schreiben Sie uns: mail@windweiss.de

Foto(s): unsplash


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer

Beiträge zum Thema