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Grad der Behinderung (GdB) bei Migräne und chronischen Kopfschmerzen

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Migräne und chronische Kopfschmerzen gehören zu häufig unterschätzen Krankheiten in Deutschland. 57,5 % der Frauen und 44,4 % der Männer in Deutschland berichten, binnen eines Jahres mindestens einmal von Kopfschmerzen betroffen zu sein. 14,8 % der Frauen und 6,0 % der Männer erfüllen die kompletten Kriterien für Migräne. 10,3 % der Frauen und 6,5 % der Männer sind von Spannungskopfschmerzen betroffen.  Migräne und chronische Kopfschmerzen stellen eine Behinderung dar und können u.U. die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises begründen.

In der Versorgungsmedizinverordnung heißt es hierzu wie folgt:

Echte Migräne

je nach Häufigkeit und Dauer der Anfälle und Ausprägung der Begleiterscheinungen.

leichte Verlaufsform

(Anfälle durchschnittlich einmal monatlich)

0-10

mittelgradige Verlaufsform

(häufigere Anfälle, jeweils einen oder mehrere Tage anhaltend)

20-40

schwere Verlaufsform

(lang andauernde Anfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen, Anfallspausen von nur wenigen Tagen)

50-60

Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein GdB von mindestens 50 zugesprochen wurde.

Grundsätzlich sollten Sie ein sog. „Migränetagebuch“ führen, damit Sie dem Versorgungsamt bzw. Sozialgericht im Falle eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens die Häufigkeit, die Art der Kopfschmerzen und die Begleiterscheinungen darlegen und beweisen können.

Ich berate und vertrete Sie deutschlandweit (ohne Mehrkosten) vor den Versorgungsämtern sowie Sozialgerichten. Sollten Sie mit einer Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie mich jederzeit für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Sach- und Rechtslage kontaktieren.

Entsprechende Musterschriftsätze zu der Thematik finden Sie hier.

Zur Vorbereitung eines Antrages auf Schwerbehinderung empfehle ich das Buch „Nicht lange fackeln, GdB und Schwerbehindertenausweis in einem Jahr“ von Rena Rose, welches Sie hier bestellen können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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