Greensill Bank AG: Sind Einlagen der Kunden gefährdet? BaFin ordnet Moratorium an

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Nachdem am vergangenen Dienstag bekannt wurde, dass die Firmengruppe Greensill Capital Insolvenzschutz in Australien beantragt hat, steht nun auch die Bremer Greensill Bank AG in den Negativschlagzeilen. Die BaFin teilt in einer aktuellen Pressemitteilung vom heutigen Tag mit, dass sie ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegenüber der Bank wegen drohender Überschuldung erlassen hat. Scope zufolge beliefen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zuletzt auf 3,8 Mrd. EUR Ende 2019. Die Bilanzsumme der Bank belief sich zum Stichtag 31.12.2020 angabegemäß auf 4,5 Mrd. EUR.

Laut Mitteilung der BaFin habe sie in einer forensischen Sonderprüfung festgestellt, dass die Greensill Bank AG nicht in der Lage sei, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft habe. Diese Forderungen sind offenbar derart substantiell, dass die BaFin aufgrund des fehlenden Nachweises über deren Existenz jetzt die Reißleine zog und das Moratorium über die Greensill Bank AG anordnete.

Was bedeutet das für die Einlagen der Bankkunden?

Die Einlagen der Kunden der Greensill Bank AG fallen unter das Einlagensicherungsgesetz. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Hierüber sind Einlagen jedes einzelnen Kunden in Höhe von bis zu 100.000,- EUR geschützt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Die EdB hat die Gläubiger des Instituts unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn dieser Fall eingetreten ist.

Darüber hinaus ist die Greensill Bank AG Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. (BdB). Dieser Einlagensicherungsfonds übernimmt nach Maßgabe seines Statuts den Teil der Einlagen, der über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.

Die Entschädigungsvoraussetzungen sind noch nicht eingetreten. Das aktuelle Moratorium der BaFin gibt allerdings Grund zu der Besorgnis, dass dieser Fall eintreten könnte, auch wenn zunächst Rettungsbemühungen Seitens der BaFin geprüft werden. Im Falle einer drohenden oder tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit der Greensill Bank AG kommt als nächster Schritt auch die Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Betracht

Was können betroffene Kunden der Greensill Bank AG jetzt tun?

Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen bietet betroffenen Kunden der Greensill Bank AG an, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen, um über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben.

Sollten auch Sie ein Konto bei der Greensill Bank AG haben, können Sie sich unter Angabe des Stichwortes „Greensill“ für die Interessensgemeinschaft der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren. Registrierte Interessenten erhalten kostenlos weiterführende Informationen.


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