Greensill Bank: Schadensersatz prüfen! Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Bei der Bremer Greensill Bank spitzt sich die Lage zu und könnte in Kürze ein Insolvenzantrag vorbereitet werden.

Das sind, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist, zwar weniger beunruhigende Nachrichten für Privatanleger, die gemäß der europaweiten Einlagensicherung mit 100.000,- € oder sogar weit darüber hinaus entschädigt werden, jedoch prüfen müssen, ob sie gewisse Fristen einhalten müssen.

Für institutionelle Anleger und Kommunen sind das nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB allerdings oftmals sehr beunruhigende Nachrichten, denn ihre angelegten Gelder unterliegen oftmals nicht der Einlagensicherung.

Teils hohe Millionenbeträge drohen sich in der Tat in Luft aufzulösen, weil die Städte wegen der aktuellen Niedrigzinsphase teilweise dachten, dass das Geld bei Greensill, auch wenn hier etwas höhere Zinsen bezahlt wurden, sicher angelegt wäre. Ein fataler Trugschluss, wie sich nun leider heraus stellt.

Es stellt sich somit die Frage, wer für den Verlust der Anleger, die nicht entschädigt werden, haftbar gemacht werden kann? So hatte die BaFin z.B. Medienberichten zufolge (siehe z.B. Online-Ausgabe des Handelsblatts vom 15.03.2021) schon seit Anfang 2019 im Visier und sich monatlich über die Bilanzdaten unterrichten lassen, aber nicht eingegriffen.

Sollte sich z.B. im weiteren Verlauf bestätigen, dass z.B. die Bafin nicht rechtzeitig eingeschritten ist, könnten z.B. Amtshaftungsansprüchen gegenüber der BaFin z.B. gem. § 839 BGB geprüft werden 

Anleger, die in sog. "Greensill-Lieferketten-Fonds" ihr Geld investiert haben und Verluste erleiden, könnten auch grundsätzlich prüfen, ob sich der Anlageberater/-vermittler nicht schadensersatzpflichtig gemacht haben könnte. Diese Fonds sollen vor allem institutionellen Anlegern teilweise als "sicher" verkauft worden sein und inzwischen soll sich aber heraus stellen, dass das Institut für Forderungen in der Bilanz teilweise keine Nachweise liefern kann.

Diverse Forderungen aus diversen Greensill-Fonds drohen somit deutlich weniger wert zu sein als angenommen und dies könnte den Anlageberatern angelastet werden, da diese eine Kapitalanlage selber prüfen müssen und den Kunden auf Ungereimtheiten hinweisen müssen.

Betroffene Anleger der Greensill Bank, Privatanleger genauso wie institutionelle Anleger und Kommunen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Anlegerschutz tätig sind und schon etliche Anleger in Anlegerskandalen, erfolgreich vertreten haben.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema