Greenwashing und Haftung? Fachanwalt klärt auf

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Schadensersatz bei Greenwashing?

Was ist Greenwashing?

Greenwashing  könnte man vereinfacht als “Reinwaschen im Hinblick auf die Ökologie sowie Nachhaltigkeit” bezeichnen, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser.

Vor allem seit der am 10.03.2021 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088 – Offenlegungs-VO) und die Taxonomie-Verordnung (EU-Verordnung 2020/852) sind sogenannte "grüne Investments" die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien entsprechen, sowohl für institutionelle aber auch für private Anleger von besonderer Bedeutung.

Sollte nun der Anleger über die Nachhaltigkeit der beworbenen Kapitalanlage getäuscht worden sein, spricht man „Greenwashing“.

Im Verdacht Greenwahig betrieben zu haben, steht z.B. in Deutschland aktuell die DWS.

Die US-Börsenaufsicht SEC hatte nämlich im September 2023 gegen die Deutsche Bank Tochter DWS  eine Geldbuße in zweistelliger Millionenhöhe verhängt.

Während in Deutschland die Ermittlungen gegen die DWS noch laufen, ist die US-Börsenaufsicht SEC schon einen großen Schritt weiter: Sie hat die Fondstochter der Deutschen Bank am 25.09.2023 zu einer Millionenstrafe verurteilt. 25 Millionen Dollar müssen die Frankfurter zahlen - wegen nicht ausreichender Geldwäschekontrollen und Falschangaben zu "grünen" Kapitalanlagen.

Haftungsgrundlagen bei Greenwashing


Für vom Greenwashing betroffene Investoren kommen zunächst grundsätzlich Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung in Betracht.

Wenn Greenwashing feststehen sollte, so können Schadensersatzansprüche gegenüber den Anbietern der Anlage als auch gegenüber Beratern und Vermittlern bestehen.

Grundlage der Schadenersatzklage ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der kostenfrei und stillschweigend zustande kommende Auskunfts- und Beratungsvertrag (sog. Bond-Judikatur).

Dieser verpflichtet den Berater und Vermittler zur vollständigen und zutreffenden Information und Aufklärung. Daneben ist auch eine sogenannte anlegergerechte Beratung und Geeignetheitsprüfung geschuldet.

"Bankberater und auch freie Anlageberater müssen die entsprechenden Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger ermitteln und diese bei den Vorschlägen für eine geeignete Kapitalanlage berücksichtigen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser.

Auch Schadensersatzansprüche wegen sog. Prospekthaftung kommen in Betracht.

Enthält der Verkaufsprospekt insoweit unzutreffende oder unvollständige Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien, etwa unter Verstoß gegen die Offenlegungs- und Taxonomie-VO, so stehen den betroffenen Anlegern weiterhin Schadenersatzansprüche wegen Prospekthaftung gemäß § 306 Abs. 1 KAGB gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu. 

Der Investor kann gegen Rückgabe seiner Anteile den Erwerbspreis zurückfordern.


Auch deliktische Ansprüche können bestehen, wenn insoweit bewusst vorsätzlich falsch informiert und beraten worden ist.

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Eser Rechtsanwälte werden seit mehr als 18 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

Der Gründer und Inhaber der Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Eser, ist zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über eine langjährige Expertise im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes. Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt lehrt Herr Eser seit 2010 als Lehrbeauftragter an der Duale Hochschule Baden-Württemberg im Fachbereich Finanzdienstleistungen.



Foto(s): RA ESER

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