Gute Quote - schneller Neustart: Verkürzung der Wohlverhaltensphase im Insolvenzverfahren

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll reformiert werden. Schon wieder. Wie in anderen europäischen Staaten, soll die Wohlverhaltensphase verkürzt werden.

Bislang dauert nach der Insolvenzordnung in Deutschland die Wohlverhaltensphase und Dauer der Abtretung des pfändbaren Teils des Einkommens 6 Jahre.

Die Wohlverhaltensperiode soll jetzt auf drei Jahre verkürzt werden.

In einem Vortrag auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag in Berlin hat die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Vorhaben für die Insolvenzrechtsreform vorgestellt.

Die Verkürzung auf drei Jahre soll an zwei Voraussetzungen geknüpft werden:

  1. Begleichung sämtlicher Verfahrenskosten (Gerichtskosten und Treuhändervergütung)
  2. Erreichen einer Mindestquote von voraussichtlich 25 %

Die Verkürzung soll ein Anreiz für den Schuldner sein, sich anzustrengen und eine gute Quote zu erwirtschaften oder von dritter Seite zur Auszahlung bereitzustellen.

Motto: Gute Quote- schneller Neustart!

Wenn der Schuldner diese Quote nicht bezahlen kann, verbleibt es bei den bisher geregelten 6 Jahren. Schneller als drei Jahre kann in Deutschland die Sanierung und Restschuldbefreiung nur wie folgt erlangt werden:

  1. außergerichtliches Schuldenregulierungsverfahren (alle Gläubiger stimmen dem Einigungsvorschlag zu) - Dauer ca. 4 Monate oder
  2. das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren (Kopf- und Summenmehrheit stimmen dem Regulierungsvorschlag zu und das Gericht ersetzt die fehlende Zustimmung der ablehnenden Gläubiger) - Dauer ca. 6 Monate

Die Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens beinhaltet auch eine Zustimmungsersetzung einzelner ablehnender Gläubiger im außergerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren.

Der Vorteil für alle Betroffenen:

Schnellere Aktivierung des unternehmerischen Potentials.

Wann soll die Reform in Kraft treten? Voraussichtlich Ende 2011 oder 2012

Bisher liegt ein erster Regierungsentwurf vor, den der Bundestag absegnen muss.

Ich habe in den letzten Jahren zahlreiche Insolvenzpläne, gerichtliche und außergerichtliche Schuldenregulierungspläne erfolgreich erstellt und bis zur Bestandskraft begleitet und stehe Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Weitere Infos über aktuelle Entscheidungen aus dem Insolvenzrecht unter www.insoinfo.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.

Beiträge zum Thema