Haben Sie eine Abmahnung wegen Angeboten bei eBay erhalten? Ich berate Sie.

  • 4 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

In der Vergangenheit habe ich wiederholt private eBay-Verkäufer beraten, die eine Abmahnung erhalten haben. Wenn Sie ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Ein bekanntes Problem bei privaten eBay-Verkäufen: bei regelmäßigen Angeboten oder einer größeren Anzahl angebotener Artikel droht eine Abmahnung 


Schon in der Vergangenheit erlebten viele private eBay-Verkäufer eine böse Überraschung, wenn sie häufiger Artikel bei eBay anboten: Post in Form einer anwaltlichen Abmahnung mit beigefügter Unterlassungserklärung und Kostennote.


Der Hintergrund ist schnell erklärt: Wer wiederholt oder regelmäßig Waren über das Internet zum Kauf anbietet, der handelt im rechtlichen Sinne nicht mehr als privater Verkäufer, sondern als gewerblicher Verkäufer. Und das hat erhebliche Konsequenzen.


  • Gewerbliche Verkäufer müssen auch als solche auftreten und dürfen sich nicht als private Verkäufer bezeichnen.
  • Während gegenüber einem privaten eBay-Verkäufer ein Widerrufsrecht ausscheidet, besteht zugunsten der Verbraucher gegenüber einem gewerblichen eBay-Verkäufer ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Verkäufer auch informieren muss.
  • Im Übrigen treffen gewerbliche eBay-Verkäufer umfangreiche Informationspflichten, die bereits im Angebot erfüllt werden müssen.

Kein Wunder also, dass fleißige private Verkäufer den gewerblichen Verkäufern vergleichbarer Waren ein Dorn im Auge sind. Dies insbesondere, wenn man die Kosten berücksichtigt, die gewerbliche Händler bei ihrer Kalkulation einpreisen müssen. Ist der Wettbewerb ohnehin schon recht hart, werden private Verkäufer gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell zur unliebsamen Konkurrenz. Das Mittel der Wahl ist dann häufig der Ausspruch einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, mit der in der Vergangenheit häufig eine Irreführung über den gewerblichen Charakter der Angebote oder Verstöße gegen Informationspflichten gerügt worden sind. Konfrontiert mit Forderungen nach Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und Zahlung eines Betrages in einer Größenordnung von mehreren hundert Euro verloren viele private Verkäufer recht schnell die Lust an weiteren Angeboten und zogen sich zurück. eBay war immer weniger der Flohmarkt privater Verkäufer im Internet und entwickelte sich immer mehr zu einer Plattform für gewerbliche Händler.


Ein ebenso verlockendes wie gefährliches Angebot für private eBay-Verkäufer: kostenlose Angebote


Bereits vor einiger Zeit überraschte eBay mit einer Initiative, um den eigenen Marktplatz für private Verkäufer wieder attraktiver zu machen: Die Ankündigung von eBay lautete:


„Der Verkauf von Artikeln auf eBay.de ist ab dem 1. März 2023 innerhalb Deutschlands kostenlos.“


Und tatsächlich machte eBay Nägel mit Köpfen: Nach den Informationen von eBay können private Verkäufer jeden Monat 320 Angebote erstellen, ohne dass dafür eine Angebotsgebühr anfällt. 


Das Problem an dem Angebot von eBay lag von Anfang an auf der Hand. Man muss das Angebot von eBay gar nicht bis zur vollen Anzahl an Angeboten pro Monat „ausreizen“, um nach den Vorgaben der Rechtsprechung im Rechtssinne als gewerblicher Händler bewertet zu werden und neben steuerrechtlichen Ärger auch eine Abmahnung zu riskieren. Ich hatte daher mit einem früheren Beitrag bereits darüber informiert, dass sich die Nutzung des Angebots von eBay für private Verkäufer als teurer Bumerang erweisen kann:


private eBay-Verkäufe: Wer viel verkauft, riskiert eine Abmahnung


Die Abmahner beobachten Verkäufer bei eBay


Alles nur anwaltliche Panikmache? Keineswegs, ich habe in der Vergangenheit immer wieder Betroffene beraten, die als private eBay-Verkäufer eine Abmahnung erhalten hatten. Informationen zu den entsprechenden Fällen finden Sie unter anderem in meinen folgenden Beiträgen:


Abmahnung von der iOceanUG (haftungsbeschränkt) über Rechtsanwalt S.


Abmahnung von der Juwelier Chronotage GmbH über Rechtsanwalt S.


Abmahnung von der Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V./WBZ)


Abmahnung von der MissionDirect eCommerce GmbH über Rechtsanwalt Lutz Schroeder


Abmahnung von der Trendlogistics UG über Rechtsanwalt Lutz Schroeder


Meine Empfehlungen, falls Sie eine Abmahnung erhalten haben:


Wenn Sie wegen Ihrer Angebote bei eBay eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich hierzu unbedingt fachkundig anwaltlich beraten lassen.


  • Für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bestehen strenge Formvorschriften. Aus Fehlern in der Abmahnung können sich daher durchaus Ansatzpunkte für eine Rechtsverteidigung ergeben.
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärung.
  • Leisten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung auch keine Zahlung.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene, die eine Abmahnung erhalten haben. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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