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Häufige Fragen bei Abmahnungen (Teil 1)

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Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, ist der Schreck meistens groß. Sie sollen einen Betrag in Höhe von mindestens 450 Euro oder bedeutend mehr bezahlen? Außerdem eine Unterlassungserklärung abgegeben? Und das alles innerhalb einer Frist von einer Woche? Schließlich wird auch noch mit erheblich höheren Geldforderungen und einem Gerichtsverfahren gedroht?

Ich helfe Ihnen, wenn die genannten Fragen auf Sie zutreffen. In den letzten Wochen haben zahlreiche Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer oder Fareds eine wahre Abmahnlawine losgetreten. Holen Sie sich kompetente Hilfe, um die Gefahren aus der Abmahnung abzuwenden. Ich stehe Ihnen auch am Wochenende gerne unter 0151 / 648 28 748  für Ihre Fragen zur Verfügung. Dabei ist eine telefonische Erstberatung für Sie kostenlos.

Nachfolgend habe ich die häufigsten Fragen von Mandanten für Sie zusammengefasst und möglichst kurz beantwortet. Dennoch werde ich die FAQs in mehrere Teile gliedern, um den Umfang eines Beitrags nicht ausufern zu lassen. Heute beginne ich mit einigen allgemeinen Fragen im Zusammenhang mit einer urheberrechtlichen Abmahnung.

  1. Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung

  • ist ein formaler Hinweis auf ein bestimmtes Fehlverhalten, z. B. auf die Verletzung eines Urheberrechts aufgrund der unberechtigten Verbreitung von Musik, Filmen, TV-Serien, Spielen oder Fotos (Filesharing),
  • verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen und
  • dient dazu, Streitigkeiten ohne Einschaltung eines Gerichts im Wege eines Vergleichs beizulegen.
  1. Warum habe ich eine Abmahnung bekommen?

Weil über Ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll. D. h. aber noch lange nicht, dass Sie die Verletzung selbst (als Täter) begangen haben. Leider haften Sie in bestimmten Fällen auch, wenn Sie selbst die Verletzung nicht begangen haben (als Störer).

  1. Was ist eine Urheberrechtsverletzung?

Ein Verstoß gegen die dem Urheber zustehenden und geschützten Rechte, insbesondere gegen das Verwertungsrecht durch rechtswidriges Filesharing, z. B. über eine Internet-Tauschbörse.

  1. Wer will etwas von mir?

Die Gegenseite ist regelmäßig ein großer Medienkonzern, wie Warner, Sony, Universal, Twentieth Century Fox, DigiProtect oder EMI. Vertreten wird die Gegenseite von Rechtsanwälten, welche sich auf die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert haben, z. B. Waldorf Frommer, Fareds, Kornmeier, Daniel Sebastian oder Rasch.

  1. Was will die Gegenseite von mir?

Erstens fordert Sie die Gegenseite auf, das rechtswidrige Verhalten zukünftig zu unterlassen und dies mit einer Erklärung zu dokumentieren (Unterlassungserklärung). Zweitens fordert die Gegenseite Geld, und zwar Schadensersatz sowie Ersatz der Rechtsanwaltskosten.

  1. Muss ich auf das Abmahnschreiben reagieren?

Wenn eine Urheberrechtsverletzung über Ihren Internetanschluss begangen wurde (egal, ob von Ihnen, Ihren Kindern, Ehepartner, WG-Mitbewohner oder Gästen): Ja!

Es bringt nichts, denn Kopf in den Sand zu stecken und darauf zu hoffen, dass keine weiteren Schreiben kommen. Insbesondere wenn eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird, droht ein kostspieliges und mit erheblichen rechtlichen Risiken verbundenes Gerichtsverfahren. Oft wird dieses sehr kurzfristig im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geführt. Liegt eine Verletzung vor, rate ich regelmäßig zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Der geltend gemachten Geldbetrag ist dagegen in der Regel gar nicht oder nur teilweise zu zahlen.

Morgen gebe ich Antworten auf die wichtigsten Fragen zu der Unterlassungserklärung...


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