Häufige Fragen im Familienrecht – Teil 6: Ehevertrag und Vereinbarungen

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Was ist ein Ehevertrag?

Mit einem Ehevertrag werden vor oder nach der Eheschließung die Rechtsfolgen für den Fall der Scheidung geregelt.

Inhaltlich werden hier in der Regel Unterhaltsansprüche, eine Abänderung des Güterstandes sowie Regelungen zum Versorgungsausgleich getroffen.

Die Festlegung des Inhaltes ist den Ehegatten überlassen. Sollte allerdings eine bedeutende Ungleichbehandlung der Ehegatten vorliegen, kann das unter Umständen dazu führen, dass diese Regelung oder sogar der ganze Ehevertrag unwirksam ist. Die Beurteilung, ob ein solcher Fall gegeben ist, ist oft sehr schwierig.

Was ist eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung?

Dabei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung der Ehegatten, mit der sie die Folgen des Scheidungsverfahrens einvernehmlich regeln, wenn sie nicht bereits Regelungen in einem Ehevertrag getroffen haben.

Diese Vereinbarungen beinhalten zumeist Regelungen zu den Unterhaltsansprüchen, der Durchführung eines etwaigen Zugewinnausgleichs, dem Versorgungsausgleich, der Nutzung der ehelichen Wohnung, der Aufteilung des Hausrates und der sogenannten Vermögensauseinandersetzung.

Die Vermögensauseinandersetzung dient dazu, im gemeinsamen Eigentum stehende Gegenstände, zum Beispiel eine Immobilie, einem der beiden Ehegatten zu Alleineigentum zu übertragen. Häufig wird für diese Übertragung im Gegenzug eine Zahlungsverpflichtung und/oder die Verpflichtung zur alleinigen Übernahme von gemeinschaftlichen Schulden vereinbart.

Wann ist es sinnvoll, einen Ehevertrag zu schließen?

Ein Ehevertrag kann dazu dienen, dass die Ehegatten für den Fall der Scheidung Streit und Kosten vermeiden.

Das Gesetz stellt für die Trennung und die Scheidung von Ehegatten in der Regel ein angemessenes Instrumentarium zur Verfügung, um alle relevanten Probleme zu lösen. Mit dem Ehevertrag haben die Ehegatten die Möglichkeit, entsprechend ihrer individuellen persönlichen Verhältnisse und Wertvorstellungen davon abweichende Regelungen zu treffen. Insbesondere kann sich ein Bedürfnis zum Abschluss eines Ehevertrages ergeben, wenn einer der Ehegatten selbstständig tätig ist, weil das Gesetz für seine Regelungen als Leitbild abhängig Beschäftigte Ehegatten hat.

Bei Fragen oder Problemen rund um das Familienrecht wenden Sie sich gerne an

Ihren Fachanwalt für Familienrecht aus Augsburg, Stefan Haschka


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