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Haftbefehl! Was passiert jetzt?

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Die Polizei fahndet nach Ihnen!

Die Polizei hat bei Ihnen geklingelt und nach Ihnen gefragt. Sie waren aber zufällig nicht zu Hause. Ihre Angehörigen geben Ihnen Bescheid, dass die Polizei nach Ihnen fahndet und ein Haftbefehl vorläge.

Haftbefehl! Was tun?

In so einer Situation kriegen die meisten Personen Panik und Angst. Manch einer weiß, warum ein Haftbefehl vorliegt. Andere wissen noch nicht einmal den Grund. Möglicherweise liegt eine Personenverwechslung vor. Wie auch immer sollte in so einer Situation der Sachverhalt schnell geklärt werden. Gehen Sie daher schnell zu einem Strafverteidiger.

Was tut der Strafverteidiger?

Der Strafverteidiger ist als Rechtsanwalt Organ der Rechtspflege und wird erstens von den Polizei- und Justizbehörden ernst genommen. Zunächst kann der Strafverteidiger sich für Sie bestellen. Dann kann er Akteneinsicht beantragen. So kann er herausfinden, warum gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt. Dann kann er mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht über eine Haftverschonung verhandeln. Hier kann er herausfinden, ob ein sich stellen ausreicht, ob Sie ggfls. eine Sicherheitskaution erbringen müssen oder andere Auflagen erfüllen müssen, damit das Gericht mit einer Haftverschonung einverstanden ist. 

Haftverschonung?

Mit einer erreichten Haftverschonung werden Sie erst einmal nicht verhaftet. Und wenn Sie nicht verhaftet sind, dann können Sie selbstverständlich an der Aufklärung des Vorwurfs mit Ihrem Rechtsanwalt zusammen arbeiten, also mitwirken. Hier können Sie möglicherweise Beweismittel beschaffen, auf die Sie in der Haft vielleicht nicht zugreifen können. Es kann sein, dass Sie einen Zeugen nicht genau benennen können, wissen aber wo Sie ihn finden können. Jedenfalls ist die Situation in der Haft für alle Beteiligten schwieriger zu bewerkstelligen und bedeutet auch mehr Stress für alle Beteiligten.

Was kommt danach?

Ihr Strafverteidiger hat Akteneinsicht beantragt, bespricht den Inhalt der Akte mit Ihnen, Sie und Ihr Strafverteidiger wägen ab, ob die gegen Sie vorliegenden, Sie belastenden Beweise zutreffen, nur teilweise zutreffen oder nicht zutreffen. Sie und Ihr Strafverteidiger versuchen Gegenstrategien zu entwickeln. Welche Unterlagen, Zeugen und andere Beweismittel entlasten Sie. Wie kann man die aktenkundigen Beweismittel erschüttern oder widerlegen. Das sind die Aufgaben des Strafverteidigers im Rahmen eines Hauptverfahrens, damit das Strafverfahren für Sie so günstig wie möglich ausfällt.

Sie können mich gerne als Ihren Rechtsanwalt und Strafverteidiger beauftragen. Rufen Sie mich gerne an und lassen sich zur Beratung einen Termin geben 0221/169 908 69 (Rechtsanwalt Fevzi Dal).



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