Haftstrafen wegen Betrugs für Betreiber von Corona-Teststationen - Expertenbeitrag Augsburg/Stuttgart

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Das Landgericht Stuttgart hat am 20.12.2022 den Betreiber einer Corona-Teststation zu dreieinhalb Jahren Haft und einen weiteren Beschuldigten zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Täter, die Teststationen in Bietigheim-Bissingen, Schwieberdingen und Korntal-Münchingen betrieben, hatten nach Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft die Taten eingeräumt. Nach den Berechnungen von Gericht und Staatsanwaltschaft hatten die Verurteilten im betreffenden Zeitraum knapp 78 200 Corona-Tests über eine Summe von mehr als 900 000 Euro in Rechnung gestellt (Quelle: bietigheimerzeitung.de). 28 000  der Tests waren demnach überhaupt nicht durchgeführt worden.

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist ua. auf Strafverfahren, Bußgeldverfahren und Arbeitsverfahren im Zusammenhang mit Corona-Massnahmen spezialisiert. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christian Steffgen hatte in einem Fall eine Einigung vor Gericht vereinbart, in welchem es um Unregelmäßigkeiten beim Betrieb und Durchführung von Tests, die nicht stattfanden.

Seiner Erfahrung nach werden Strafverfahren in Corona-Angelegenheiten durch die Richter sehr unterschiedlich behandelt, je nachdem wie deren Einstellung zu den Coronamaßnahmen ist. Insbesondere in Impfpassfällen besteht bei nicht vorbestraften Tätern die Möglichkeit der Einstellung bis hin zu Geldstrafen von 120 Tagessätzen. Die Anwaltskanzlei Steffgen vertrtitt und verteidigt bundesweit Strafverfahren und Arbeitsverfahren. In Arbeitsverfahren spielt oft die Angst vor Impfschäden eine Rolle, wenn falsche Impfnachweise vorgelegt werden.

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Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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