Haftung und Risiko bei der Gesellschafterbürgschaft

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Gesellschafterbürgschaften können für Unternehmen die Aufnahme von Krediten erleichtern. Aufgrund der Risiken sollte vor Übernahme einer Bürgschaft ein Rechtsanwalt für Bankrecht hinzugezogen werden.

Bei Kapitalgesellschaften stehen die Gesellschafter in der Regel nicht persönlich in der Haftung. Das kann sich allerdings ändern, wenn das Unternehmen finanzielle Mittel benötigt und die Bank für die Gewährung eines Darlehens zusätzliche Sicherheiten verlangt. Um die Möglichkeiten auszuloten, sollte ein Rechtsanwalt für Bankrecht hinzugezogen werden. Das Bankrecht ist ein Beratungsschwerpunkt der Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtanwälte

Eine Option zur finanziellen Absicherung des Darlehens kann die sog. Gesellschafterbürgschaft sein. Dabei übernimmt ein Gesellschafter eine Bürgschaftsverpflichtung für die Hauptschuld des Unternehmens bei der Bank. Da dies mit hohen persönlichen Risiken verbunden ist, sollte ein Rechtsanwalt für Bankrecht eingebunden werden.

Die Haftung des Bürgen ist streng akzessorisch, d.h. sie ist immer von der Höhe der Hauptschuld abhängig. Wird bspw. das Darlehen zurückgeführt, erlischt auch die Bürgschaftsverpflichtung. Zudem gilt die Bürgschaft nur für die Hauptschuld. Nachträgliche Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen als Hauptschuldner und der Bank wirken sich nicht auf die Bürgschaftsverpflichtung aus. Kommt es hier zu rechtlichen Streitigkeiten, sollte die Expertise eines Rechtsanwalts für Bankrecht eingeholt werden.

Zudem sollte in der Bürgschaftserklärung festgelegt werden, für welche Verbindlichkeiten der Bürge konkret haftet. Bei der Frage, ob die Bürgschaft nur für einzelne konkrete Forderungen oder für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber der Bank gelten soll, kann ein Rechtsanwalt für Bankrecht beraten.

Das Risiko des Gesellschafterbürgen zeigt sich insbesondere bei der Insolvenz der Gesellschaft,  denn seine Forderungen werden nachrangig behandelt. Zunächst werden also die Forderungen der anderen Gläubiger befriedigt. Nur, wenn dann noch etwas übrig ist, kommt der Gesellschafterbürge zum Zug. Ein Rechtsanwalt für Bankrecht kann beraten, wie das Risiko des Bürgen so gering wie möglich gehalten werden kann.

Die Bürgschaftserklärung kann nichtig sein, wenn Sittenwidrigkeit vorliegt, Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Bürge finanziell krass überfordert ist oder eine emotionale Verbundenheit ausgenutzt wird.

MTR Legal Rechtanwälte berät zur Bürgschaft und anderen Themen des Bankrechts.

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Foto(s): MTR Legal

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