Risiko Anschlussfinanzierung: Risiko für Darlehensnehmer
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Bei Abschluss eines Immobilienkredits entscheidet der Darlehensnehmer, ob er zu dem angebotenen Zinssatz ein Darlehen aufnimmt. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise die Darlehenshöhe, die Laufzeit, die Gesamtkosten, die monatliche Rate und ob sich der Darlehensnehmer auch zutraut, die monatliche Belastung über viele Jahre hinweg tragen zu können.
Den Darlehenszinssatz vereinbart die Bank aber nicht für die gesamte Darlehenslaufzeit, sondern nur für einen Teil davon. Meist sind dies 10, 15 oder 20 Jahre. Während dieser Zeit kennt der Darlehensnehmer seine Konditionen und Bedingungen und alles geht seinen gewohnten Gang. Bei einem anfänglichen Tilgungssatz von 2,00 % dauert es aber bei einem Annuitätendarlehen dabei weit über 30 Jahre, bis das Darlehen komplett zurückgezahlt ist. Bei einem anfänglichen Tilgungssatz von 1,00 % kann es sogar auch schon mal über 55 Jahre dauern, bis das Darlehen komplett zurückgezahlt ist.
Die Laufzeitberechnung beruht dabei auf der Annahme, dass der Tilgungssatz während der gesamten Laufzeit nicht reduziert wird. Doch genau hier liegt momentan ein großes Risiko für Darlehensnehmer:
Derzeit ist der Marktzins auf einem Tiefstand. Viele Banken beraten die Darlehensnehmer heute dahingehend, dass ein Darlehen angeboten wird, dessen monatliche Rate gerade so noch in das Budget des Darlehensnehmers passt.
Doch wie sieht es in wenigen Jahren aus, wenn der Zinssatz mit der Bank neu verhandelt werden muss?
Sobald die Zeit für die festgeschriebenen Zinsen abläuft, muss der Darlehensnehmer dann einen neuen Zinssatz mit der Bank vereinbaren. Experten gehen davon aus, dass der Zinssatz in Zukunft wieder steigen wird. Über diese Tatsache sind sich auch alle einig. Da der Zinssatz in Zukunft wahrscheinlich höher liegen wird als heute wird die monatliche Belastung der Darlehensnehmer dann auch höher ausfallen, wollen sie das Darlehen in der geplanten Zeit von 30-50 Jahren abzahlen.
Darlehensnehmer stehen dann vor einem großen Problem: Man hat nicht mehr Geld zur Verfügung, muss aber eine deutlich höhere Rate aufbringen. Kann man dies nicht, muss ggf. das Eigenheim wieder verkauft werden und im schlimmsten Fall droht sogar die Zwangsvollstreckung oder die Privatinsolvenz.
Mit der Aufnahme eines Darlehens, dessen monatliche Rate man gerade so noch tragen kann, tut man sich deshalb überhaupt keinen Gefallen!
Beispiel: Ein Ehepaar mit 2 Kindern nimmt für den Hauskauf ein Immobiliendarlehen über 400.000,00 Euro bei 1,83 % Zinsen und einer anfänglichen Tilgung von 2,00 % auf. Die Laufzeit des Darlehens beträgt dann 35 Jahre und 5 Monate, bei einer monatlichen Rate von 1.273,33 Euro. Am Ende der Zinsbindungsfrist von 10 Jahren bleibt von den 400.00,00 Euro noch eine Restschuld in Höhe von 312.330,20 Euro übrig. Diese Restschuld muss mit dem dann aktuellen Zinssatz abgezahlt werden. Erhöht sich der Zinssatz in 10 Jahren um 4,00 % (was möglich erscheint), beträgt die monatliche Rate dann 2.314,43 Euro.
Das Ehepaar müsste plötzlich 1.041,10 Euro monatlich mehr an die Bank zahlen. Doch welche Familie kann sich wirklich leisten, plötzlich auf über 1.000,00 Euro im Monat zu verzichten? Kann diese Rate nicht zusätzlich aufgebracht werden, droht im schlimmsten Fall die Zwangsversteigerung des Hauses oder sogar die Privatinsolvenz.
Haftung der Bank auf Schadensersatz bei unterlassener Aufklärung
Hat die Bank nicht deutlich auf dieses Risiko hingewiesen, kann eine Haftung auf Schadensersatz wegen Falschberatung gegeben sein. Dies ist sogar fast immer dann der Fall, wenn über dieses Risiko nicht aufgeklärt wurde und dem Darlehensnehmer ein Darlehen angeboten wurde, welches er derzeit gerade so monatlich abzahlen kann. Die Berater müssen vielmehr eindeutig auf dieses Risiko hinweisen, denn eine Bank kennt dieses Risiko.
Wurde über dieses Risiko nicht aufgeklärt, liegt deshalb womöglich eine Falschberatung vor. Die Bank haftet in diesem Fall auf Schadensersatz. Der Schadensersatz kann dabei in verschiedenen Formen realisiert werden.
Rechtsanwalt Klevenhagen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, sagt dazu: „Wer sich von seiner Bank falsch beraten fühlt, sollte sich daher schon jetzt an einen Experten wenden, um die Möglichkeiten und Chancen auszuloten. Oftmals besteht schon frühzeitig die Möglichkeit Betroffenen zu helfen und so das Eigenheim noch zu retten.”
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.
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