Haftungsausschluss beim Immobilienkauf: Das müssen Sie wissen

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Einfamilienhaus Symbolbild

Eine Immobilie zu kaufen ist ein wichtiger Schritt im Leben. Es handelt sich oft um die größte Investition, die die meisten Menschen tätigen werden. Doch bevor Sie eine Immobilie erwerben, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. Eine davon ist der Haftungsausschluss. Was bedeutet das und wie wirkt es sich auf den Kaufprozess aus? Wir werden Ihnen erklären, was ein Haftungsausschluss ist, was er abdeckt und welche Bedeutung er für Käufer und Verkäufer hat. Außerdem werden wir Ihnen Tipps geben, wie Sie sich als Käufer vor unerwarteten Kosten schützen können und welche Schritte Sie unternehmen sollten, bevor Sie eine Kaufverpflichtung eingehen.

Was ist ein Haftungsausschluss?

Ein Haftungsausschluss sind bestimmte Vereinbarungen in einem notariellen Immobilienkaufvertrag, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie unterzeichnet wird. In diesem Notarvertrag erklärt der Verkäufer, dass er keine Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Immobilie abgibt. Mit anderen Worten, der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die erst nach dem Kauf entdeckt werden. Der Käufer akzeptiert diesen Haftungsausschluss und kauft die Immobilie "wie gesehen".

Warum gibt es einen Haftungsausschluss?

Der Haftungsausschluss dient dazu, den Verkäufer vor rechtlichen Schritten zu schützen, die der Käufer gegen ihn einleiten könnte, falls Mängel oder Schäden an der Immobilie nach dem Kauf entdeckt werden. Der Haftungsausschluss stellt sicher, dass der Käufer die Immobilie kennt und akzeptiert, wie sie ist, und dass er keine Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen kann, falls später Mängel auftreten.

Welche Arten von Haftungsausschlüssen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Haftungsausschlüssen beim Kauf einer Immobilie: den allgemeinen Haftungsausschluss und den spezifischen Haftungsausschluss.

Allgemeiner Haftungsausschluss

Der allgemeine Haftungsausschluss ist die häufigste Art von Haftungsausschluss beim Kauf einer Immobilie. Der Verkäufer erklärt im Notarvertrag, dass er keine Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Immobilie abgibt. Der Käufer akzeptiert, dass er die Immobilie "wie gesehen" kauft und dass der Verkäufer keine Verantwortung für Mängel oder Schäden übernimmt, die nach dem Kauf entdeckt werden.

Spezifischer Haftungsausschluss

Ein spezifischer Haftungsausschluss wird verwendet, wenn der Verkäufer dem Käufer bestimmte Informationen über die Immobilie gegeben hat, die vom Käufer überprüft wurden. Der spezifische Haftungsausschluss schützt den Verkäufer vor Ansprüchen des Käufers, die auf diesen spezifischen Informationen beruhen. Wenn der Käufer zum Beispiel den Verkäufer nach dem Alter des Dachs fragt und der Verkäufer antwortet, dass es vor 10 Jahren erneuert wurde, dann schützt der spezifische Haftungsausschluss den Verkäufer davor, dass der Käufer später Ansprüche geltend macht, wenn sich herausstellt, dass das Dach älter ist als angegeben.

Was sollte ein Haftungsausschluss enthalten?

Ein Haftungsausschluss sollte klar und eindeutig formuliert sein und alle wichtigen Informationen bezüglich der Immobilie abdecken. Im Allgemeinen sollte ein Haftungsausschluss folgende Punkte enthalten:

  • Erklärung, dass der Verkäufer keine Garantien oder Zusicherungen bezüglich der Immobilie abgibt
  • Erklärung, dass der Käufer die Immobilie "wie gesehen" kauft
  • Liste der Mängel oder Schäden, die dem Käufer bekannt sind
  • Ausschluss von Ansprüchen des Käufers bezüglich dieser bekannten Mängel oder Schäden
  • Ausschluss von Ansprüchen des Käufers bezüglich Mängel oder Schäden, die erst nach dem Kauf entdeckt werden

Wann ist ein Haftungsausschluss nicht gültig?

Ein Haftungsausschluss ist nicht gültig, wenn der Verkäufer arglistig gehandelt hat oder dem Käufer absichtlich wichtige Informationen verschwiegen hat. Wenn der Käufer beweisen kann, dass der Verkäufer absichtlich falsche Angaben gemacht hat oder wichtige Informationen verschwiegen hat, kann er trotz Haftungsausschlussklausel Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. In einem ordentlichen Notarvertrag ist auch eine entsprechende Klausel enthalten, dass der Haftungsausschluss für Fälle des Vorsatzes und arglistigen Verschweigens nicht gilt.

Wie können Käufer sich schützen?

Obwohl der Haftungsausschluss dem Verkäufer Schutz bietet, sollten Käufer dennoch Maßnahmen ergreifen, um sich selbst zu schützen. Hier sind einige Tipps, die Immobilienkäufer berücksichtigen sollten:

  • Beauftragen Sie einen Sachverständigen, der die Immobilie vor dem Kauf gründlich überprüft und mögliche Mängel und Schäden aufdeckt.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Versprechungen und Zusicherungen des Verkäufers schriftlich festgehalten werden, damit sie im Falle von Streitigkeiten als Beweismittel dienen können.
  • Überprüfen Sie alle Unterlagen und Dokumente, die mit der Immobilie verbunden sind, wie z.B. Grundbucheinträge, Bau- und Genehmigungspläne oder Energieausweise.
  • Stellen Sie alle Fragen, die Sie haben, und lassen Sie sich alle Unklarheiten vom Verkäufer oder einer Anwältin oder einem Anwalt erklären.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nehmen Sie sich die Zeit, die Sie benötigen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Fazit zum Haftungsausschluss

Es ist für Käufer und Verkäufer einer Immobilie gleichermaßen wichtig, dass Käufer den Haftungsausschluss sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um sich selbst zu schützen. Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, sollten Sie sicherstellen, dass der Haftungsausschluss alle wichtigen Informationen abdeckt und dass Sie alle möglichen Mängel und Schäden kennen, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen. Es empfiehlt sich, eine Anwältin oder einen Anwalt und/oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass der Kaufvertrag und der Haftungsausschluss Ihren Interessen entsprechen.

Denken Sie daran, dass ein Haftungsausschluss keine Garantie dafür ist, dass die Immobilie frei von Mängeln oder Schäden ist. Es ist wichtig, dass Sie alle Informationen sammeln, die Sie benötigen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen, bevor Sie eine Kaufverpflichtung eingehen.


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Foto(s): WERNER Rechtsanwälte, Konstanz


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