Haftungsklage eines erfahrenen Anlegers – LG Düsseldorf positioniert sich (Az.: 10 O 239/15)

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In das Rechtsprechungsgedicht zur Falschberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Sachwertfonds (Schiffe, Immobilien, Infrastruktur, Windkraft u. ä.) kommt Bewegung.

Diesmal war der Kläger nicht die oftmals zitierte 70-jährige Rentnerin, welcher eine waghalsige Schiffsbeteiligung mit dem vollmundigen Versprechen 100 %iger Sicherheit verkauft wurde, sondern ein – relativ betrachtet – erfahrener Anleger, welche das LG Düsseldorf beschäftigte (10 O 239/15). Der Kläger hatte bereits in der Vergangenheit rund 15 (geschlossene) Fondsbeteiligungen gezeichnet, war als kein „Novice“ auf dem Gebiet von Sachwertinvestitionen.

Beklagter war ein unabhängiger („freier“) Anlageberater.

In diesem Fall hatte der Anleger mit seiner Behauptung, er sei nicht anlage-/anlegergerecht beraten worden, keinen Erfolg. Auch der von ihm vertretene Standpunkt, er haben keine vertieften Erfahrungen bezüglich geschlossener Schiffsfonds gehabt, überzeugte das Gericht nicht. Auch die Darstellungen, wonach der Geschäftsführer der Beklagten – in Abweichung zum Prospektinhalt – beschönigende Angaben zur Rentabilität der Anlage gemacht habe und über Risiken nicht aufklärte, ließ das Gericht in diesem Fall nicht gelten. Gleiches galt hinsichtlich des Vortrags, der Prospekt habe weniger als eine Woche vor der Zeichnung vorgelegen. Außerdem wurde vorgetragen, man sei nicht über Provisionen und Rückvergütungen aufgeklärt worden. Daneben wurde noch ein Konvolut von Prospektfehlern aufgezeigt.

Dem Kläger gelang der Nachweis eines erfolgten Beratungsgesprächs nicht. Daher ging das Gericht von einer bloßen Anlagevermittlung – und keiner Beratung – aus.

Fazit

Jede Vermittlungssituation ist anders zu beurteilen!

MPH Legal Services, Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Mandanten in zivil- und kapitalmarktrechtlichen Angelegenheiten.


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