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Hamburg: Komplettverbot der Prostitution bleibt bestehen.

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Wie der Senat am 25.08.20 mitteilte, wird es in Bezug auf das Thema Prostitution in Hamburg auch ab dem 01.09.20 vorerst keine Änderung geben. Es bleibt demnach bei einem Komplettverbot der Prostitution.

Die weiterhin geltende Regelung sieht folgendes vor:

"Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1661), dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Die Prostitutionsvermittlung im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes und die Ausübung der Prostitution sind nicht gestattet. Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden. Prostitutionsfahrzeuge im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht bereitgestellt werden. Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes ist untersagt"

Damit stellt sich Hamburg gegen den bundesweiten Trend der Lockerungen auch in Bezug auf das Thema Prostitution. 

Die Sozialsenatorin Leonhard äußerte sich u.a. wie folgt:

„Bei weiterhin stabiler Lage im gesamten norddeutschen Raum kommen wir vor dem neuen Änderungszeitraum (bis Ende November) mit Sicherheit zu einer Regel, aber im Moment eben noch nicht“.

Hamburg wolle erst mit den Nachbarbundesländern zu einer einheitlichen Regelung kommen, „damit wir keine Ausweichbewegungen nach Schleswig-Holstein oder Niedersachsen bekommen“.

Man wolle auch angesichts der auf Bundesebene laufenden Diskussionen die gegenwärtige Infektionslage noch eine Weile beobachten, bevor man zu einer Öffnung komme.



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