Hammer-Urteil betreffend illegale Online-Sportwetten: Mehr als halbe Million Euro von Tipico zurück!

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Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hat vor dem Landgericht Aachen im Online-Sportwetten-Skandal ein Sensationsurteil erstritten und inklusive Zinsen mehr als 600.000 Euro für einen geschädigten Spieler zurückgeholt.

Es ist eines der größten Urteile im Online-Sportwetten-Skandal überhaupt: Das Landgericht Aachen hat in einem Rechtsstreit gegen die Tipico Co. Ltd. aus Malta ein Urteil zugunsten des Klägers gefällt, der bei der Betreibergesellschaft über Jahre eine große Anzahl von Sportwetten platziert hatte. Der Geschädigte hatte auf der Plattform von Tipico aufgrund von Sportwetten sehr hohe Verluste erlitten. Er forderte die Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von mehr als einer halben Million Euro und erhielt Recht! Das Landgericht Aachen hat Tipico verurteilt, an den Kläger 514.217,97 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 9. Juni 2023 und einen weiteren Zinsbetrag in Höhe von 91.043,61 Euro zu zahlen.

Der Hintergrund: „Im Zeitraum von November 2013 bis Oktober 2020 hatte der Kläger insgesamt 534.713,30 Euro eingezahlt und nur 20.495,33 Euro zurückerhalten. Da Tipico in diesem Zeitraum nicht über die erforderliche deutsche Lizenz verfügte, war das Angebot der Online-Glücksspiele rechtswidrig. Das Gericht bestätigte, dass der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag aufgrund eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) gemäß § 134 BGB nichtig war. Die Beklagte argumentierte, dass die Zuständigkeit des Gerichts nicht gegeben sei und erhob die Einrede der Verjährung. Zudem wurden die Prozessfinanzierung und die Aktivlegitimation des Klägers in Frage gestellt. Diese Einwände wurden jedoch vom Gericht zurückgewiesen. Es wurde festgestellt, dass der Kläger als Verbraucher handelte und dass die Zuständigkeit des Gerichts gemäß der EuGVVO gegeben war“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos und Sportwettenanbieter spezialisiert. Er hat sich das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Aachen erstritten.

Das Gericht entschied, dass der geschädigte Verbraucher Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste hat, da die Verträge aufgrund des Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag nichtig waren. Es wurde auch klargestellt, dass die Rückforderung nicht gemäß § 762 BGB ausgeschlossen ist, da die Wettverträge unwirksam waren. Die Beklagte konnte nicht nachweisen, dass der Kläger bewusst gegen das Gesetz verstoßen hatte, was zu einer Anwendung von § 817 Satz 2 BGB geführt hätte. Das Gericht stellte aber fest, dass keine ausreichenden Beweise für eine grobe Fahrlässigkeit oder eine Kenntnis des Klägers über die Illegalität der Spiele vorlagen. Auch die umfangreiche Medienberichterstattung reichte nicht aus, um eine Kenntnis des Klägers über die Illegalität der Angebote nachzuweisen. 

Auch § 817 Satz 2 BGB kann laut Gericht nicht angewendet werden. Demnach ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn dem Leistenden ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten zur Last fällt. Im Urteil heißt es: „Der Rückforderung steht auch nicht die Vorschrift des § 817 Satz 2 BGB entgegen. Wendet der Bereicherungsschuldner ein, dass dem Leistenden ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten zur Last fällt, so trägt er hierfür die Beweislast. Denn bei § 817 Satz 2 BGB handelt es sich um eine rechtshindernde Einwendung.“

Für den Glücksspielrechtsexperten Dr. Gerrit W. Hartung ist dies ein Sensationsurteil: „Das Landgericht Aachen hat im Online-Sportwetten-Skandal Geschichte geschrieben und gezeigt, dass sich geschädigte Spieler auch bei hohen Summen nicht vor einem Verfahren fürchten müssen!“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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