Handel EU - ein harter Betrugsverdacht! Anwaltsinfo!

  • 3 Minuten Lesezeit

HandelEU - leider ein weiterer geradezu klassischer Fall von Betrug.

Auf unseren Warnhinweis vom 08.03.24

https://www.anwalt.de/konto/rechtstipps/meine-rechtstipps/f4aadbbf-9cf9-4df3-aacf-e47b7ae7127b

haben uns Betroffene kontaktiert.

Einen Fall möchte ich hier ausschnittsweise anonym schildern, da die übliche Vorgehensweise der Anbieter deutlich wird (Zitat):

"Ich habe mich am 13.11.2023 mit 250 € bei der Handelsplattform angemeldet. Ein "Finanzberater", Daniel Lehmann, hat die Einzahlung der 250 € mit den Handel von Öl, Amazon und Weihnachtsumsätze im Markt erklärt. Kein Wort vom Handel mit Kryptowährung und den folgenden Investitionen. Nach der Investition von 4.100 € sollte zum Jahresende eine Auszahlung von 5.315 €  erfolgen. Die Auszahlung wurde durch ein Einfrieren von "Blockchain.com" verhindert. Nach weiteren 3 "Finanzberatern" habe ich insgesamt 12.376 €,  in der Summe sind auch Steuern von 2076 € enthalten, überwiesen. Am 06.02.2024  sollte eine Auszahlung von 16.769 €, von meinem, von der Handel EU eingerichteten Konto bei der "Bitget" Bank auf meine Hausbank überwiesen werden, wurde aber mit einer weiteren Einzahlung von 10% der Auszahlung auf mein persönlichen "Wallet" der "Bitget" Bank verbunden. Ich konnte und wollte  diese Einzahlung nicht vornehmen. Das Konto bei der "Bitget" Bank, habe ich, so glaube ich, durch ein eigenes Passwort geschützt. Die Auszahlung soll, laut "Bitget" Bank, von der "CySec" verhindert worden sein. (...)"

(Zitatende)

Sie sehen, aus den Schilderungen werden die immer wieder vorkommenden Betrugsindizien deutlich:

- Das Anfüttern, mit zunächst "nur" € 250,-- zu handeln bzw. handeln zu lassen;

- Ein meistens sehr überzeugender telefonischer "Finanzberater";

- Das Inaussichtstellen von hohen Gewinnen - ohne eigenes Zutun, da ja ein Profi im Hintergrund für einen selbst handelt;

- Die zwischenzeitliche Mitteilung, dass mittlerweile ganz konkret (hohe) Gewinne auf dem Konto angefallen seien, aber - leider, leider - der Anleger über das Geld erst verfügen könne, wenn er noch eine weitere Einzahlung, regelmäßig als "Gebühr" oder auch "Steuer" deklariert, zahle;

- Im Übrigen - und das geht aus dem Text des Anfragenden nicht hervor - hat er seinerzeit die Geldbeträge aus Konten nach Paris und London transferiert. Auch ein übliches Indiz, die Gelder ins Ausland zu überweisen;

- Und im Ergebnis erhält ein Anleger zu keinem Zeitpunkt mehr seine Einlage geschweige denn die angeblich erzielten Gewinne ausgezahlt.

Ganz aktuell warnt die Finanzaufsicht BaFin vor Angeboten der Firma HandelEU. 

Und es also kurz zu machen - dem Warnhinweis der Bafin ist nichts hinzuzufügen.

Auch hier quasi in Endlosschleife unser Warnhinweis:

Bitte glauben Sie nicht den Beteuerungen geschulter Callcenter-Mitarbeiter!

Wie schreibt die Bafin selbst in einem ihrer jüngeren Warnhinweise so treffend:

(Zitat)

"In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher Geschäfte über Festgeldanlagen bei bekannten ausländischen Kreditinstituten angeboten werden. Zunächst sollen sie die zur Kontoeröffnung notwendigen Identifikationsunterlagen wie eine Kopie des Personalausweises an einen Vermittler senden. Bei der daraufhin übermittelten IBAN handelt es sich allerdings nicht um die IBAN des angeblich neuen Festgeldkontos, sondern um die Kontonummer des Betrügers. Es besteht bei dem Festgeldangebot keine Kooperation zwischen dem Vermittler und dem beworbenen Kreditinstitut. Das Geld der Verbraucherinnen und Verbraucher ist dann verloren."

(Zitat Ende)

Anleger bei "Handel EU" sollten daher nach Ansicht der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, andernfalls besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder.

In dem Fall würden wir Ansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, z.B. gem. § 826 BGB, genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, und unsere Kanzlei stellt auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.

Kontakt:

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA

Mail: kurdum@dr-spaeth.com

Tel.: +49/(0)30/88 70 16 17



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