handeleu.com: BaFin warnt vor HandelEU! Anwaltsinfo!

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Ganz aktuell warnt die Finanzaufsicht BaFin vor Angeboten der Firma HandelEU. 

Das vermeintlich in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen bietet nach ihren Erkenntnissen auf seiner Website handeleu.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Dort sollen Anleger angeblich mit Kryptowerten, Aktien und Rohstoffen handeln können.

Wichtig - im Impressum der Website erwecken die Betreiber den Eindruck, dass es sich bei HandelEU um ein von der BaFin lizenziertes Unternehmen handelt. Das ist aber falsch. Die BaFin beaufsichtigt nach eigener Aussage das Unternehmen nicht.

1. Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen

Soweit Anleger bei handeleu.com Anlagen abschließen sollen können, stellt dies nach unserer Ansicht einen Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) dar, wofür eine Erlaubnis der Bafin notwendig ist, die hier aber eben nicht vorliegt.

Wenn es sich bei dem Angebot der handeleu.com um einen Eigenhandel ohne Erlaubnis der BaFin handeln sollte, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG darstellen lassen.

2. Haben Sie negative Erfahrungen mit der handeleu.com gemacht und keine Auszahlung erhalten?

Auch kann die Möglichkeit zur Begründung anderer Ansprüche bestehen, vor allem dann, wenn ausgewiesene Guthaben oder auch eingezahltes Eigenkapital nicht ausgezahlt wird.

Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit der handeleu.com haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers geworden sind, steht Ihnen die Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mit einer kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 

Wir werten Ihre Situation aus und klären Sie in einer darüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. 

Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. 

Bei der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB handelt es sich um eine der bekannten Kanzleien in Deutschland. Unsere Anwälte und Fachanwälte sind spezialisiert auf das Verbraucherrecht, insbesondere auch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht an den Standorten Berlin und Hamburg. Seit über 20 Jahren vertreten wir u.a. Geschädigte in Kapitalanlage-Betrugsfällen erfolgreich außergerichtlich und vor Gericht.

Dr. Späth und Partner mbB

Kurfürstendamm 102

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kanzlei@dr-spaeth.com

Tel.: 030/88 70 16 17



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