Handelsvertreter – Rechte, Pflichten & Vertragsgestaltung

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Jedes Unternehmen ist darauf angewiesen, seine Produkte oder Dienstleistungen optimal zu vermarkten und benötigt effektive Vertriebswege. Der Handelsvertreter spielt hierbei eine bedeutende Rolle. Mit dem Wachstum von vielen Online-Podien erhalten auch der Handelsvertretervertrag und die daraus folgenden Rechte und Pflichten eine Aufwertung, da viele Internet-Plattformen eine Vermittlerfunktion einnehmen, die rechtlich als Handelsvertretung zu qualifizieren ist.

Der Handelsvertreter und seine rechtliche Stellung

Der Handelsvertreter ist nach deutschem Recht ein selbstständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder Geschäfte in dessen Namen abzuschließen (Vermittlungsvertreter bzw. Abschlussvertreter).

Der Handelsvertreter ist auf vertraglicher Basis in das Absatz- und Vertriebssystem eines Unternehmens integriert. Der Handelsvertreter wird dabei im fremden Namen und für fremde Rechnung tätig. Der bloße Nachweis der Gelegenheit zu einem Vertragsschluss nicht genügt und auch eine reine Werbetätigkeit führt nicht zur Einordnung der Tätigkeit als Handelsvertreter.

Der Handelsvertreter kann dabei für ein oder für mehrere Unternehmen tätig sein (Einfirmen- und Mehrfirmenvertreter).

Pflichten des Handelsvertreters / Rechte des Unternehmers

Der Pflichtenkreis des Handelsvertreters wird durch das HGB und von der Rechtsprechung bestimmt. Die wichtigsten Pflichten des Handelsvertreters gegenüber dem Unternehmer sind:

  1. Der Handelsvertreter hat sich unter Wahrung der Unternehmerinteressen aktiv, um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen.
  2. Der Handelsvertreter hat weitreichende Informationspflichten gegenüber dem Unternehmer.
  3. Während der Vertragslaufzeit unterliegt der Handelsvertreter einem Wettbewerbsverbot. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann vertraglich in gewissem Rahmen und gegen Zahlung einer sogenannten Karenzentschädigung vereinbart werden.

Rechte des Handelsvertreters / Pflichten des Unternehmers 

Umfassende Pflichten ist auch der Unternehmer ausgesetzt. Zu den wesentlichen Rechten des Handelsvertreters gehören:

  1. Der Unternehmer hat den Handelsvertreter zu unterrichten und die für die Ausübung der Handelsvertretertätigkeit erforderlichen Unterlagen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Handelsvertreter hat einen Anspruch auf Provisionszahlung während der Vertragslaufzeit.
  3. Nach der Beendigung des Vertrages steht dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch zu (§ 89b HGB). Der Handelsvertreter hat für den Unternehmer an der Schaffung eines wertvollen Kundenstamms mitgewirkt, was bei Beendigung des Handelsvertretervertrags durch den Ausgleichsanspruch abgegolten wird. Der Ausgleichsanspruch lässt sich nicht im Voraus vertraglich ausschließen oder beschränken.

Der Handelsvertretervertrag

Ein Handelsvertretervertrag unterliegt keinen Formvorschriften. Der Rechte und Pflichten eines Handelsvertreters werden wird aber durch eine Reihe zwingender gesetzlicher Regelungen geprägt, die zum Großteil auf EU-Recht zurückgehen. Die gesetzlichen Vorschriften können vertraglich nur in eingeschränktem Rahmen abbedungen werden.

Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es hier, die bestehenden Spielräume von Unternehmer und Handelsvertreter bei der Vertragsgestaltung zu nutzen.

Wichtige Vertragsklauseln in einem Handelsvertretervertrag sind:

  1. Rechtliche Stellung, regionale Eingrenzung (Bezirksvertreter)
  2. Einsatz von Untervertretern bzw. Erfüllungsgehilfen
  3. Produktbeschreibung
  4. Recht oder Verbot des Unternehmers im Bezirk des Handelsvertreters selbst oder durch Dritte tätig zu werden (Exklusivität)
  5. Verpflichtung zur Führung eines Kundenverzeichnisses
  6. Übergabe/Übernahme des bei Vertragsschluss vorhandenen Kundenstammes
  7. Verpflichtung des Handelsvertreters zur Vermittlung / zum Abschluss sowie zur Kundenpflege
  8. Möglichkeiten des Handelsvertreters, Marken, Firmennamen und andere gewerbliche Schutzrechte des Unternehmens zu nutzen
  9. Benachrichtigungspflichten
  10. Verpflichtung zur Beachtung der Kundenbonität
  11. Verschwiegenheitspflichten
  12. Mitwirkungs- und Unterstützungspflichten des Unternehmers
  13. Regelung des Provisionsanspruchs: Voraussetzung, Höhe, Wegfall, Abrechnung
  14. Wettbewerbsverbot – vertraglich und nachvertraglich; Karenzentschädigung
  15. Vertragsdauer, Kündigung

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