Interne Untersuchungen, Whistleblowing und Hinweisgeberschutzgesetz

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Internen Untersuchungen, auch bekannt unter den Begriffen interne Ermittlungen und Internal Investigations, kommt eine zunehmende Bedeutung in der Unternehmenspraxis zu. Die Verrechtlichung vieler Bereiche führt zu einer permanenten Prüfung interner Prozesse und Verfahren anhand geltender Gesetze, interner und externer Standards und Richtlinien. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz wird diesen Trend auf ein neues Level heben. Warum, das lesen Sie hier.


Was ist eine „interne Untersuchung“?


Interne Untersuchungen sind Prüfungen interner Sachverhalte auf ihre „Rechtskonformität“. Die Untersuchung kann anlassbezogen sein, d.h. sie wird durch einen konkreten Anlass getriggert.  Interne Untersuchungen können (und sollten) aber auch routinemäßig erfolgen. Ausgangspunkt sind hier entsprechende unternehmensinterne Compliance – Vorschriften.


Was bringt nun das neue Hinweisgeberschutzgesetz?


Das zum 02.07.2023 in Kraft tretende Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt eine EU-Richtlinie um. Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von Hinweisgebern (engl. Whistleblowern), die unternehmensinterne Rechtsverstöße melden. Die Meldung von Rechtsverstößen soll nach dem Willen des Gesetzgebers intern und extern erfolgen können. So haben Unternehmen mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten die Pflicht, eine interne Meldestelle einzurichten. Diese Meldestelle muss unter anderem dafür Sorge tragen, dass bei Stichhaltigkeit der Meldung interne Untersuchungen beim Unternehmen („Beschäftigungsgeber“) eingeleitet werden. Dies ist – zusammen mit dem in §§ 33 HinSchG verankerten Schutz des Hinweisgebers  (Whistleblowers)  - der „Brandbeschleuniger“ für interne Untersuchungen. Die parallele Vorsehung von externen Meldestellen im Hinweisgeberschutzgesetz (§§ 19 ff HinSchG) wird zudem einen präventiven Effekt dahingehend auslösen, dass – zur Vermeidung externer Ermittlungen - präventiv interne Ermittlungen eingeleitet werden.  


Warum sollten interne Untersuchungen durchgeführt werden?


Unternehmen sind gehalten, geltende Gesetze, Standards und Richtlinien einzuhalten. Tun sie dies nicht, drohen dem Unternehmen selbst oder den handelnden Personen – allen voran Vorständen, Aufsichtsräten, Geschäftsführern – Strafen und Haftung. Daneben kann eine unzureichende Compliance zu einem signifikanten Vertrauensverlust externer Partner (Lieferanten, Kunden, Öffentlichkeit) führen – mit womöglich gravierenden Folgen für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.


Wer führt interne Untersuchungen durch?


Interne Untersuchungen (engl. internal investigations) werden meist von einem Projektteam geleitet, dem interne und externe Experten angehören. Je nach Sachverhalt und Unternehmensgröße kann die Teamgröße sehr variieren. Je nach Sachverhalt variiert auch die Zusammensetzung des Teams. Von externer Seite gehören zumeist Rechtsanwälte dem Team an.


Was ist zu tun?


Unternehmen – allen voran Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer – sollten sich dringend mit dem Thema interne Ermittlungen – egal ob anlassbezogen oder routinemäßig – beschäftigen. Wir bei ROSE & PARTNER verfügen über ein eingespieltes Team, das Mandanten bei internen Untersuchungen begleitet: von der Planung und Durchführung über die Kommunikation bis zur Verteidigung gegenüber (Strafverfolgungs-)Behörden.


Ausführliche Informationen zu internen Untersuchungen in Unternehmen finden Sie auf unserer Kanzlei-Webseite: Interne Untersuchungen




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