Handy im Auto – was ist erlaubt und was verboten

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Die Nutzung elektronischer Geräte wie Handys am Steuer ist nach § 23 Abs 1/1a StVO nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, wie etwa durch Sprachsteuerung oder ohne das Gerät in die Hand zu nehmen. Auch das Ablehnen eines Anrufs fällt unter das Verbot, wenn das Gerät dafür in die Hand genommen werden muss. Das Fahrzeug gilt nur dann als stehend, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist, wobei das automatische Abschalten nicht zählt. Interessante Urteile zeigen die rechtlichen Grenzen auf, wie das Verbot des "Haltens" des Handys interpretiert wird. Bei einer Beschuldigung der verbotenen Handynutzung sollte Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht aufgenommen werden, um den Nachweis der verbotenen Nutzung zu thematisieren.

Jeder Autofahrer weiß, dass Telefonieren während der Fahrt am Steuer verboten ist. Aber wie sieht es aus, wenn Sie einen Anruf lediglich ablehnen? Oder wenn Sie extra am Straßenrand halten, um zu telefonieren? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kläre ich Sie im folgenden Artikel darüber auf, wie Sie sich richtig verhalten.

Welche Geräte Sie während der Fahrt nicht nutzen dürfen

Es ist ein Irrtum, dass lediglich ein Handy am Steuer verboten ist. § 23 Abs 1/1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt die Pflichten von Fahrzeugführenden fest. In dem Paragraphen bestimmt der Gesetzgeber, dass Fahrzeugführer elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, nur unter bestimmten Bedingungen bedienen dürfen. Des Weiteren sind ausdrücklich Geräte der Unterhaltungselektronik oder Navigationsgeräte, Mobiltelefone oder Autotelefone, Touch- Screens, tragbare Flachrechner (Tablets), Fernseher und Abspielgeräte erwähnt.

Bedingungen für die Nutzung der Geräte während der Fahrt

  • Sie müssen das Gerät bedienen können, ohne es dafür in die Hand zu nehmen. Es muss also entweder fest im Fahrzeug verbaut sein oder sicher in einer Halterung angebracht sein.
  • Die Bedienung muss ohne größere Ablenkung möglich sein, im Idealfall durch Sprachsteuerung und Vorlesefunktion. Erlaubt ist auch eine kurze Blickzuwendung oder ein Tastendruck, beispielsweise den Sendersuchlauf zu aktivieren.
  • Damit steht fest, dass auch das Ablehnen eines Anrufs eine verbotene Handynutzung darstellt, wenn Sie das Gerät dazu in die Hand nehmen müssen.

Wann ein Fahrzeug als stehend gilt

Auch das hat der Gesetzgeber genau geregelt, im Abs 2 b des erwähnten Paragraphen. Sie dürfen alle genannten Geräte uneingeschränkt nutzen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist.

Achtung: Das automatische Abschalten des Motors zählt nicht als Ausschalten im Sinne des Abs. 2b.

Wenn Sie also zum Telefonieren am Straßenrand halten und sich der Motor lediglich automatisch ausstellt, Sie also durch einfaches „Gas geben“ wieder fahren können, dürfen Sie das Handy nur unter den erwähnten Bedingungen nutzen. Haben Sie dagegen den Motor selbst ausgeschaltet und müssen ihn zur Weiterfahrt anlassen, ist jede Art der Handynutzung erlaubt.

Interessante Urteile zum Handy am Steuer

OLG Köln, Urteil vom 20.1.2021, Az.: III-1 RBs 347/20: Einklemmen vom Handy zwischen Ohr und Schulter ist auch unzulässiges "Halten" im Sinne von § 23 Abs. 1a

BayObLG München, Beschluss v. 10.1.2022, 201 ObOWi 1507/21StVO: Ablegen des Handys auf dem Oberschenkel ist ein Halten im Sinne von § 23 Abs. 1 a S. 1 StVO

OLG Celle, Beschluss v. 07.02.2019, 3 Ss (OWi) 8/19: Es ist nicht verboten, das Handy in die Hand zu nehmen, solange man es nicht irgendwie benutzt, es beispielsweise nur weg legt.

Was Beschuldigte unternehmen sollten

Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, denn der Staat muss Ihnen die verbotene Nutzung nachweisen. Wenn Sie das Handy beispielsweise nicht sichtbar am Ohr haben, ist es fraglich, ob man Ihnen die verbotene Nutzung nachweisen kann.

Foto(s): Bild von Kris auf Pixabay

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