Hanseat. Verw.- u. Beteiligungs-GmbH fordert Rückzahlung v. Ausschüttungen an Dubai Sports City GmbH & Co. KG

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Berlin, 10.02.2015

Wie die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte von betroffenen Anlegern erfahren hat, hat die Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG – vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG – mit Schreiben vom 20.01.2015 unter Fristsetzung bis zum 15.02.2015 zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH & Co. KG aufgefordert. In dem Schreiben vom 15.02.2015 heißt es u.a.: „Die Rückführung der geleisteten Ausschüttungen wurde in der Gesellschafterversammlung vom 24.06.2013 beschlossen und ist bestandskräftig. […] Was wir als Treuhandgesellschaft unbedingt vermeiden möchten, ist, die Ausschüttung gerichtlich zurückfordern zu müssen […].“

Viele Anleger fragen sich, was jetzt zu tun ist, zumal der Fonds, wie sich auch aus dem vorläufigen Jahresabschluss 2009 ergeben soll, alles andere als „rosig“ läuft. Den von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern ist der aktuelle Schuldenstand der Fondsgesellschaft nicht bekannt.

CLLB Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern dringend, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Denn wie Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, berichtet, ist aus zahlreichen, von anderen Fondsgesellschaften gegen Anleger gerichteten Prozessen bekannt, dass Gerichte den Klagen der Fondsgesellschaften nicht ausnahmslos stattgeben, sondern diese aus diversen Gründen abweisen.

Es gilt außerdem zu beachten, dass Ansprüche auf Schadloshaltung gegenüber Dritten bestehen können. Dies gilt beispielsweise gegenüber Beratern/Beratungsgesellschaften, wenn diese die Anleger vor dem Abschluss der Anlage nicht auf die diversen Risiken einer Kommanditbeteiligung – wie z. B. die Gefahr einer Rückforderung von Ausschüttungen oder das Risiko eines Totalverlusts des investierten Kapitals – hingewiesen haben.

Es kommen weiter Schadensersatzansprüche gegenüber den Prospektverantwortlichen in Betracht. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat den Prospekt bereits einer rechtlichen Prüfung unterzogen und verfolgt die Auffassung, dass der Prospekt einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält.

Sollten Gerichte Schadensersatzansprüche der Anleger bestätigen, so sind die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht erworben. Im Obsiegensfall würde der Gegner dann zur Rückzahlung der seitens der Anleger investierten Zahlungen sowie zur Freistellung von weiteren Schäden, insbesondere von weiteren Einlageverpflichtungen, verurteilt werden. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

Pressekontakt: RAin Linz, CLLB Rechtsanwälte


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